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Bündnis: Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Ein Moratorium ist nötig!
QUELLENHINWEIS
– Aufruf für ein Sanktionsmoratorium –
Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 730.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist.
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BÜNDNIS FÜR EIN SANKTIONSMORATORIUM
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Von den 2007 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 35 % erfolgreich, von den einge-reichten Klagen 42 %. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine auf-schiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht be-kommen, unter den Sanktionen leiden.


Die BündnisvertreterInnen, <br/>rechts Franziska Drohsel
Die BündnisvertreterInnen,
rechts Franziska Drohsel
Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!

Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Melde-termine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sankti-oniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.


Angelika Werneck AG Sanktionen <br/>und Markus Kurth (MdB)
Angelika Werneck AG Sanktionen
und Markus Kurth (MdB)
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!

Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Be-ziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbs-tätigen und ihre Interessenvertretungen.
Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?

Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuteri-sche Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck, bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch verschärfen.


Katja Kipping (MdB) <br/>beim Interview
Katja Kipping (MdB)
beim Interview
Ein Moratorium ist nötig!

In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen. Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. Es ist dringend notwendig, die Mißstände in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sankti-onsparagrafen, ist deshalb notwendig.


Die Langfassung dieses Aufrufs und weitere Informationen finden Sie unter:
www.sanktionsmoratorium.de

Weshalb ist aus unserer Sicht ein Moratoratorium notwendig.
Hierzu die Stellungnahme der BAG Prekäre Lebenslagen e.V.
www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=187


Moratorium: ein Appell an <br/>die Menschenrechte
Moratorium: ein Appell an
die Menschenrechte
QUELLENHINWEIS

Aufruf des Bündnisse vom 13. August 2009 ...
Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Quelle - www.sanktionsmoratorium.de

Fotos: h4in/dm


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URL dieser Infoseiten -
www.sanktionsmoratorium.hartz4-im-netz.de


Updated  Friday, August 14, 2009    Written by hartz4in/dm    535  reads

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