Wichtige gesetzliche Änderungen SGB II
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Ich möchte auf drei wichtige gesetzliche Änderungen im Bezug SGB II hinweisen.
Mit dem Betriebsrentengesetz vom 02.12.06 wurden zwei wichtige Änderungen im SGB II vorgenommen. So wurde der § 44a SGB II dahingehend geändert, dass wenn unklar ist in welches Leistungssystem (SGB II / SGB XII) jemand gehört, wieder zunächst bis zur endgültigen Klärung die ARGE die Leistungen zu erbringen hat (diese bis 1.8.06 gültige Regelung war durch das Fortentwicklungsgesetz gekippt worden und ist jetzt ab dem 01.01.07 wieder Teil des Gesetzes).
In § 24 Abs. 4 Nr. 3 wird das Wort "minderjährigen" gestrichen, somit wird der Armutsgewöhnungszuschlag auch für bis 25 jährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Dann wurde zum 1.1.07 der § 165 Abs. 3 VVG geändert, nachdem jetzt 250 EUR pro Lebensjahr mit Verwertungsausschluss belegt werden können, entsprechend der jeweiligen Schonbeträge im SGB II.
Den entsprechenden Gesetzestext könnt Ihr hier finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Aenderung_Betriebsrentengesetz_2_Dez_06.pdf
Dann möchte ich noch auf die verabschiedeten Änderungen im SGB XII verweisen, die hier zu finden sind: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB_XII_Aenderungen_2_12_06.pdf
Den derzeitig aktuellsten Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform (Stand 24.10.06) findet Ihr hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzesentwurf-Gkvwsg.pdf
Als letztes möchte ich noch auf den Gesetzestext zum Elterngeld hinweisen. Eine nähere Bemerkung zum Elterngeld erspare ich mir, es beinhaltet eine drastische Kürzung des bisherigen Erziehungsgeldes von zuvor 24 Monaten auf 12 Monate und damit macht die Regierung klar, dass ihr wenig an Kindern des Prekariats gelegen ist. Vielmehr sollen durch diese Geldgeschenke besser bis Gutverdienende zum Kinderkriegen angereizt werden.
Den Gesetzestext zum Elterngeld gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Elterngeeldgsetz_5_Dez_06.pdf
Beratungshilfe
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Im Bereich der Beratungshilfe bewegt sich derzeit einiges. Beratungshilfe wird zunehmend von den Rechtspflegern in den Amtsgerichten verweigert und es wird auf die Beratungspflicht der Behörden verwiesen. Unter dem Motto, man könne doch Beratung von der Behörde bekommen, sie sei dazu ja gesetzlich verpflichtet. Aus diesem Grund werden Beratungsscheine abgelehnt.
Dazu möchte ich auf eine recht aktuelle Veröffentlichung im info also, 5/2006 S. 206 ff verweisen in der auf aktuelle Entscheidungen insbesondere des AG Wiesbaden (AG Wiesbaden, Beschl. V. 13.06.2006, 91 UR II 880/06) hingewiesen wird. Darin heißt es: "eine anderweitige Beratungsmöglichkeit i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG besteht nicht bei der Behörde, die einen mit Widerspruch anzugreifenden Bescheid erlassen hat."" weswegen Beratungshilfe zu gewähren ist.
Hier würden mich Erfahrungen von Euch interessieren.
Anfrage zu Sofortangeboten
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Es würde mich ebenfalls interessieren was Ihr für Erfahrungen mit Sofortangeboten habt. Ich bekomme vermehrt Informationen, dass teilweise ARGEn die Antragsaushändigung und -entgegennahme verweigern bevor nicht die Arbeitsbereitschaft in einer zweiwöchigen Trainingsmaßnahme bewiesen wurde. Das habe ich beispielsweise aus Braunschweig mitbekommen. Hier meine Frage an Euch, was habt Ihr da für Erfahrungen ? Könnt Ihr mir davon berichten?
Ihre Seminarplanung für 2007
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Spätestens jetzt steht die Seminarplanung für das Jahr 2007 an. Wichtige Themen werden sein: allgemeiner Überblick SGB II, Anspruchsrealisierung, Unterkunftskosten, einmalige Leistungen, Änderungen durch das Fortentwicklungsgesetz, Datenschutz, parteiische Beratung und Rechtsdurchsetzung sowie Arbeitszwang, Sofortangebote, verschärfte Sanktionen und die Änderungen die durch das Optimierungsgesetz kommen werden.
Wenn Sie möchten, dass ich dazu bei Ihnen/in Ihrer Einrichtung/in Eurer Initiative eine Fortbildung durchführe, sprechen Sie mich ruhig an. Machen Sie diejenigen die für Fortbildung verantwortlich sind auf meine Angebote aufmerksam.
-- Sehr gute Erfahrungen habe ich mit zweitägigen Fortbildungen. Durch die zwei Tage hat man gute Möglichkeiten den SGB II – Dschungel einigermaßen zu durchdringen.
-- Ebenfalls sehr bewährt haben sich Seminarreihen. So z.B. die Durchführung von vier oder fünf Seminartagen verteilt auf das Jahr. Mit einer solchen Seminarreihe ist es möglich auf den Kenntnissen der Teilnehmer aufzubauen und sie grundlegender fitt zu machen für eine fundierte, konsequente und parteiische Sozialberatung.
Kein Problem ist es, solche Fortbildungen als Inhouse Seminar in der gesamten Bundesrepublik durchzuführen. Sprechen Sie mich an.
In dem Sinne und mit viel "Ermutigung" verbleibe ich
mit besten Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889
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Harald Thomé