Betreff: Harald Thomé Newsletter 25.3.07 / Teil 1
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Datum: Sun, 25 Mar 2007 11:24:11 +0200
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Fortbildungen zu Aufrechnung, Einbehaltung und Rückforderung im SGB II im Mai und Juni und anderes

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kollegen, 

ich möchte Euch/Sie heute über folgende Punkte informieren: 

1. Fortbildungen zu Aufrechnung, Einbehaltung, Regelleistungskürzung und Rückforderung im SGB II im Mai und Juni  
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Im SGB II wird systematisch das Existenzminimum der Regelleistung durch vielerorts rechtswidrige Praxis der SGB II – Leistungsträger unterschritten. Die Betroffenen werden mit ständigen Kürzungen überzogen. Kürzung wegen Leistungsgewährung auf Darlehensbasis, Aufrechnung wegen Überzahlung, Einbehaltung aufgrund von  Ansprüchen der Behörde aus BSHG-Zeiten. Kürzungen infolge unangemessenen Wohnraums, nicht übernommener Heizkosten, wegen tatsächlicher oder vorgeblicher Überzahlungen. Ganz zu Schweigen von Sanktionen. Regelleistungskürzungen von 50 EUR und mehr sind keine Seltenheit. 
Dieser Bereich ist eine absolute Grauzone, hier findet vielfacher und systematischer behördlicher Rechtsbruch statt.  Um dem Ausbluten der Betroffenen entgegenzuarbeiten und dem Rechtsbruch einen Riegel vorzuschieben biete ich speziell zu diesem Thema am 24./25.Mai und am 4./5. Juni 07 in Wuppertal jeweils folgende Fortbildung an: 
„Aufrechnung, Einbehaltung und Rückforderung im SGB II – bzw. die ständige Unterschreitung des Existenzminimums“ . 
Kosten:     160 EUR incl. MwSt / 80 EUR für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungscheck
Hier findet Ihr die Seminarausschreibung und Anmeldeunterlagen: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2007.html

2.	Grundlagenseminare  SGB II
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Die nächsten Grundlagenseminare zum SGB II finden am 23./24. April und am 21./22. Mai in Wuppertal statt. Für das April-Seminar sind noch 2 Plätze frei, das Grundlagenseminar im Mai ist noch komplett frei. 
Näheres findet Ihr hier:  http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Kosten:     160 EUR incl. MwSt / 80 EUR für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungscheck

3.	Halbe Teilnahmegebühren für Teilnehmer aus NRW durch den Bildungscheck 
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Teilnehmer,  die in NRW wohnen oder arbeiten und versicherungspflichtig oder auch nur geringfügig beschäftigt sind, können sich für meine Fortbildungen einen Bildungscheck besorgen. Das bedeutet, von Euch  oder Eurem Arbeitgeber muss nur die Hälfte des Teilnahmebeitrages bezahlt werden. 
Mehr Infos zum Bildungscheck unter:  http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php 
Ich bin bereit Bildungschecks von Teilnehmern meiner Fortbildung anzunehmen.  

4.	Bildungscheck auch für Inhouse Fortbildungen in NRW
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Bildungschecks gibt es nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Arbeitgeber und Betriebe. Es ist damit möglich die Hälfte der Kosten für eine Inhouse Fortbildung in NRW finanziert zu bekommen. Wenn Ihr/Sie Fortbildungsbedarf in Euren Einrichtungen habt und mich ordern wollt und das bisher am Geld gescheitert ist, eröffnen sich mit der Teilfinanzierung über einen Bildungscheck ganz neue Möglichkeiten. Ich bin auf jeden Fall gerne bereit auch Inhouse Fortbildungen mit Bildungschecks abzuwickeln. 
Mehr Infos zum Bildungscheck unter:  http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php 


5.	Keine behördenunabhängige Beratung, Einschränkung der Beratungshilfe und Gerichtsgebühren
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a.)	NRW Arbeitsminister Laumann hat letzte Woche in einem beeindruckend klaren Statement deutlich gemacht, dass er den Luxus von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW zum 31.9.08 abschaffen möchte. Parallele und besonders potenziell unabhängige und kritische Beratungsstrukturen sind nicht mehr opportun. Die SGB II – Leistungsträger seien zur Beratung gesetzlich verpflichtet und die behördliche Beratung würde zur Unterstützung der Betroffenen völlig ausreichen, so Laumann. Damit droht spätestens Ende Sep. 08 rund 120 Arbeitslosenzentren in NRW das Aus. Auch Tacheles ist von dem Wegfall dieser Finanzierung schwer mitbetroffen.

b.)	Dann soll es eine Dienstanweisung der CDU-Bundesländer geben, Beratungshilfescheine in SGB II – Sachen im Regelfall nicht mehr auszugeben. Den Betroffenen soll mit Verweis auf die behördliche Beratung die Beratungshilfe abgelehnt werden. Der Zugang zu Anwälten und Rechtsdurchsetzung soll für Leistungsberechtigte somit blockiert werden.

c.)	Als letztes sollen noch Sozialgerichtsgebühren eingeführt werden. Derzeit findet bis Ende dieses Jahres dazu eine Befragung der Sozialrichter statt. Da auch die Meinung der Richter voraussichtlich nicht all zuviele  Rücksicht genommen werden wird,  ist damit zu rechnen, dass sie irgendwann nächstes Jahr eingeführt werden.
Alle drei Maßnahmen dienen dazu Erwerbslosen den Zugang zu Ihren Rechten und somit zu ihrer Existenz noch mehr zu versperren. Um überhaupt Beratungsstrukturen aufrecht erhalten zu können, wird es nun existenziell notwendig sein um die Finanzierung unabhängiger Beratung zu kämpfen. Hier sind aber auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, die Anwälte und die Betroffenen selbst gefragt. Die Hauptlinie wird sein müssen, das derart viel Druck auf die Sozialbehörden und die Politik ausgeübt werden muss, dass diese örtliche unabhängige Beratungsstrukturen finanzieren. 
Dazu demnächst mehr auf den Tachelesseiten.
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Ende Teil 1
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Mit besten Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal 
Tel: 0202 - 29 51 890 
Fax: 0202 - 29 51 889 
info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé