Liebe Kolleginnen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem heutigen Newsletter möchte ich auf drei Dinge aufmerksam machen:
1. Vertiefungsfortbildung "Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im SGB II" am 17./18. September in Wuppertal
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Bei dieser Fortbildung sind noch 10 Plätze frei, eine Anmeldung ist bis Freitag noch möglich. Diese Fortbildung ist konzeptioniert für Rechtsanwender die sich parteiisch und konsequent gegen das vielfache rechtswidrige Handling der ARGEn zur Wehr setzen wollen.
Aus dem Ausschreibungstext:
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig. Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet. In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann. In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet, herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte praktisch angewandt werden kann.
Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier Vertiefungsmodul 2: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2007.html
2. Seminarplanung 2008
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Üblicherweise beginnt jetzt die Seminarplanungen für das Jahr 2008. Es empfiehlt sich daher, wenn Ihr/Sie meine Kompetenz für eine Fortbildung wünscht, das jetzt an die jeweiligen Verantwortlichen in Eurer Einrichtung/Träger/Verband weiterzuleiten.
Für 2008 würde ich nach derzeitigem Stand folgende Themen empfehlen:
- Grundlagenseminar SGB II / (2 Tage)
- Einbehaltung, Aufrechnung im SGB II ggf. zu kombinieren mit Rückforderung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
- Neues im SGB II / Rechtsprechung / (1 Tag)
- Unterkunftskosten, Heizkosten im SGB II / (1 Tag)
- Arbeitspflicht, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsleistungen und Sanktionen / (1Tag)
- Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und allein Erziehende / (1 Tag)
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Rückforderung und Aufrechnung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
Ich bin nicht an diese Themen gebunden, es ist unproblematisch andere Themen oder Akzentuierungen vorzunehmen. Solche Fortbildungen führe ich gerne auch als Inhouse Veranstaltung in der ganzen BRD durch.
Ebenfalls führe ich solche Veranstaltungen gerne auch bei Bildungsträgern durch.
Fortbildungspflicht durch Rechtsdienstleistungsgesetz
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An dieser Stelle möchte in darauf hinweisen, dass für das Jahr 2008 spätestens mit der Verabschiedung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu rechnen ist. In § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 RDG (Entwurf) wir geregelt das Wohlfahrtsverbände nun Rechtsdienstleistungen durchführen dürfen und § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 RDG (Entwurf) regelt das Verbraucherzentralen oder andere öffentlich geförderten Verbraucherorganisationen Rechtsdienstleistungen durchführen dürfen. Wer von diesem Organisationen Rechtsdienstleistungen erbringt entsprechend § 7 Abs. 2 RDG (Entwurf) über die „erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung“ verfügen. Die Qualität wird neben dem Personal über regelmäßige Fortbildungen sicherzustellen sein. Durch Bildungsträger bei den Verbänden oder sonstige regelmäßige und ggf. sogar nachzuweisende Fortbildung.
Die Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes und die vom Rechtsdienstleistungsgesetz gestellten Erfordernisse sollten bei der Fortbildungsplanung für 2008 intensiv bedacht werden.
Gesetztestextentwurf und Begründung zum RDG gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsberatungsges_Entw_30-11-2006_BT_16-3655.pdf
3. Wir suchen einen Rechtsanwalt der im Tacheles mit einer Kanzlei einsteigen will
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Voraussichtlich Anfang 2008 wird das Tacheles Wuppertal intern umziehen. Im neuen Objekt haben wir dann einen Raum für eine Kanzlei frei. Wir stellen uns eine Kooperationsebene vor, kollegiale, fachliche Kooperation und eigenständiges Arbeiten.
Dafür suchen wir einen Rechtsanwalt der sich auf SGB II / SGB XII / SGB III spezialisiert hat oder spezialisieren will, der zu dem Konzept von Tacheles passt und sich in Kooperation mit dem Tacheles eine selbstständige Existenz aufbauen will.
Nachfragen und Bewerbungen bitte an mich direkt.
So das war’s für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 – 29 51 890
Fax: 0202 – 29 51 889
mailto://info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de
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Harald Thomé