Betreff: Newsletter 26.11.07
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Datum: Mon, 26 Nov 2007 22:59:56 +0100
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

mit meinem heutigen Newsletter möchte ich auf verschiedene Dinge hinweisen:

1. Aufruf zum zweiten Zahltagaktion am Montag, 3.12.07 in Köln-Mülheim 
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Es findet wieder eine Zahltagaktion in Köln statt. Dazu möchte ich alle die Zeit und Lust haben einladen. Hier entsteht die Chance das sich eine Widerstands- und Protestkultur gegen Hartz IV entwickelt. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen und alle bitten, soweit es möglich ist an der Aktion teilzunehmen.  Hintergrund zur ersten Zahltagaktion: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/zahltag2.aspx und hier der Aufruf zur zweiten: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/zahltag2_muelheim.aspx

2. Computerpanne bei A2LL
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Die Zahltagaktion bekommt eine erhebliche Brisanz durch die erneute Computerpanne. Zu der Computerpanne aus Sicht der Sachbearbeiter: „die Probleme mit A2LL sind schon enorm, ob und in welchem Umfange die Zahlungen für Dezember gefährdet sind, ist uns Sachbearbeitern nicht bekannt. Die BA hat uns gestern mitgeteilt, dass die Monatszahlung nicht in Gefahr sei.
Wenn dies so sein sollte, dann würde sich das Problem "höchstens" auf die Fälle beschränken, die ab dieser Woche nicht zahlbar gemacht werden konnten, sei es doch plötzlich auftretende Fallsperre oder aber durch den Zeitfaktor, weil alles viel, viel langsamer läuft.
Wenn die Monatszahlung also tatsächlich nicht in Gefahr ist, so müssten sich bei weitem nicht alle Leistungsempfänger Sorgen machen. Mehr wissen wir SB's auch noch nicht.“  Mehr dazu hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=815416

Inhaltlich dazu: Die ALG II - Leistungen haben monatlich im Voraus erbracht zu werden (§ 41 Abs. 1 S. 4 SGB II). Das bedeutet im Regelfall am Ende des Vormonats, spätestens am 1. des Bedarfsmonats. Kann die Behörde ihrer Zahlungsverpflichtung durch Überweisung nicht nachkommen, z.B. aufgrund einer Computerpanne, muss sie Barauszahlungen oder Scheckauszahlung durchführen. Kommt es bei Betroffenen zu Rückbuchungsgebühren aufgrund der BA Fehler, ist die Behörde ersatzpflichtig. Mein Tipp wäre bei nicht Zahlung sich mit anderen Zusammenzutun und gemeinsam die Auszahlung zu fordern. Keinesfalls zulässig sein dürfte eine Auszahlung als Lebensmittelgutschein. Einstweilige Anordnung ist ein bedingt richtiger Weg, bedingt weil es einfach seine Zeit braucht. Wünschenswert ist eher, das sich ggf. vor Ort Erwerbslose zusammentun und gemein die Auszahlung einfordern. Also ganz viele Zahltagaktionen bundesweit. 

3. Neue Hinweise der BA zum SGB II
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Es gibt wieder neue BA Hinweise zu § 8, 9, 11, 12, 16a, 26, 31, 37 SGB II. Diese sind zu finden unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

4. Neuer Leitfaden zum SGB II
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Die Kollegen von Widerspruchs e.V. aus Bielefeld haben einen neuen sehr guten Leitfaden zum SGB II herausgegeben. Dieser ist sehr empfehlenswert. Kostenpunkt: 8,80 EUR.  Beschreibung, Hintergrund und Kritik auf der Tachelesseite unter: 
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Widerspruch-eV_Leitfaden.aspx

5. Zielplanung vom BMAS und BA für 2008: Absenkung der Rechtsanspruchsleistungen um 7,9 %
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§ 48 SGB II regelt das hinsichtlich der Leistungsgewährungen Zielvereinbahrungen getroffen werden können. Diese werden dann in „Planungsbriefe“ umgesetzt. Für das Jahr 2008 sind darin vorgegeben, das die „Integrationen“ mit denen SGB II Bezieher beglückt werden um rund 15 % gesteigert werden sollen und die „passiven Leistungen“  um 7,9 % abgesenkt werden sollen. Sogenannte Passive Leistungen meint Hilfe zum Lebensunterhalt, also die Rechtsanspruchsleistungen. 
Mit diesen Zielvorgaben wird eine neue Runde schärfere Verfolgungsbetreuung eingeleitet und die Leistungsträger zum massiven Leistungsbetrug an den Betroffenen aufgefordert. 

Die jeweiligen ARGEn hatten bis zum 4.9.07 der BA ihre jeweiligen Konzepte  vorzulegen, hier wäre interessant nachzuharken welche Strategien die jeweiligen ARGEn fahren wollen. Dieses könnte durch Anfragen, IFG-Anträge, Beiratsarbeit herausgefunden werden und dann publik gemacht werden.   

Das Material zu den Planungsbriefen ist bei mir im Download unter „Planungsbrief 2008“ zu finden, hier der Link:  http://www.harald-thome.de/download.html

6. Sammel - Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, wird dagegen eine Sammelverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ich möchte euch dazu aufrufen euch daran mit zu beteiligen, mehr: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

Es ist bis zum 24. Dez. möglich sich daran zu beteiligen. 

7. Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im SGB II" am 6./7. Dez. 07
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Bei dieser Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Diese Fortbildung ist konzeptioniert für Rechtsanwender die sich parteiisch und konsequent gegen das vielfache rechtswidrige Handling der ARGEn zur Wehr setzen wollen.

Aus dem Ausschreibungstext: 
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig.  Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet.  In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann.  Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte praktisch angewandt werden kann. 

In der Fortbildung wird insbesondere durchgearbeitet:

•	Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von § 51 SGB I für das SGB II 

•	Zur Darlehensgewährung bei Kautionen (§ 23 Abs. 3 SGB II), Wohnraumsicherung (§ 23 Abs. 5 SGB II), Eingliederungsleistungen + SWL- Leistungen (§ 16 Abs. 2 S. 1 + 2 SGB II …) und das diese nicht im Leistungsbezug aufgerechnet werden dürfen

•	Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 23 Abs. 1 SGB II) 
o	Wie werden die 10 % ermittelt, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden, wann steht der behördliche Anspruch den Zielen des SGB II entgegen und wann ist dieser ggf. zu erlassen (§ 44 SGB II) 

•	Unter welchen Vorrausetzungen ist eine Aufrechnung nach § 43 SGB II überhaupt zulässig

•	Aufrechung von Sozialamtsansprüchen über den § 65e SGB II

•	Wie lassen sich Aufrechnungsvereinbarungen „angreifen“, wann verliert diese mit Wirkung für die Zukunft und wann für die Vergangenheit ihre Wirksamkeit, bzw. muss die Behörde das zu unrecht aufgerechnete Geld nachzahlen 

•	Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften, Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen …

•	Weiterer Teil wird der Bereich Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und 48 SGB X  sein. Insbesondere die Frage wann darf sie Behörde aufgrund des „Vertrauensschutz“ nach § 45 Abs. 2 SGB X und nicht mehr zurücknehmen

Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier Vertiefungsmodul 2:  http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2007.html

In allen Fortbildungen sind noch Plätze frei, alle Fortbildungen kosten 160 EUR, mit Bildungscheck 80 EUR. 


8. Fortbildungen im Jan. + Feb. 08

Für den 14./15. Jan. und 13./14. Feb. 08. biete ich in Wuppertal wieder meinen Klassiker „SGB II – Grundlagenseminar   Grundlagen, Leistungen und Berechnung & Rechtsdurchsetzung“ an. 

Ausschreibung und Anmeldeunterlagen: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Neue Folien in Netz
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Wieder habe ich eine neuer Version meiner Folien im Netz. Diesmal ist insbesondere der Bereich Aufhebung von Verwaltungsakten (§ 44, 45, 48 SGB X) eingearbeitet. Die Folien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/SGB_II_Folien_25-11-2007.pdf

 10.  Seminarplanung 2008 
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Jetzt beginnt die Seminarplanungen für das Jahr 2008. Es empfiehlt sich daher, wenn Ihr/Sie meine Kompetenz für eine Fortbildung wünscht, dies jetzt an die jeweiligen Verantwortlichen in Eurer Einrichtung/Träger/Verband weiterzuleiten. 

Für 2008 empfehle ich nach derzeitigem Stand folgende Themen: 

- Grundlagenseminar SGB II / (2 Tage) 
- Einbehaltung, Aufrechnung im SGB II / (1 Tag, ggf. 2 Tage) 
- Neues im SGB II / Rechtsprechung / (1 Tag) 
- Unterkunftskosten, Heizkosten im SGB II / (1 Tag) 
- Arbeitspflicht, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsleistungen und Sanktionen / (1Tag) 
- Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und allein Erziehende / (1 Tag) 
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Rückforderung und Aufrechnung / (1 Tag, ggf. 2 Tage) 

Ich bin nicht an diese Themen gebunden, es ist unproblematisch andere Themen oder Akzentuierungen vorzunehmen. Solche Fortbildungen führe ich gerne auch als Inhouse Veranstaltung, auch bei Bildungsträgern in der ganzen BRD durch. 

So das war’s für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

Tel: 0202 – 29 51 890
www.harald-thome.de

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Harald Thomé