Betreff: Newsletter 26.12.07
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Datum: Wed, 26 Dec 2007 16:55:53 +0100
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

mit meinem heutigen Newsletter möchte ich Euch vorrangig auf zwei Fortbildungen von mir hinweisen.

1. Grundlagenseminar am 7./8. Februar 08 in München
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Ich wurde immer wieder gebeten meine Fortbildungen auch „erreichbarer“ durchzuführen. Durch eine Kooperation mit den örtlichen Erwerbslosengruppen kann ich nun meine Fortbildung „Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" auch in München anbieten. 

Diese Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, sowie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen  und Verbänden, aber auch an Anwälte, die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II sowie die Übergänge zum SGB XII gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen „Erstes SGB II - Änderungsgesetz“ und „Fortentwicklungsgesetz“, Änderungen durch das „Zweite SGB II - Änderungsgesetz“ (§ 16a SGB II), Änderungen bei der ALG II-VO und die Übergangsregelungen zur Zwangsverrentung sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei viele Ansätze von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Mehr dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Kostenpunkt: 160 EUR für beide Tage

2. Grundlagenseminar am 14./15. Januar 2008 in Wuppertal  
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Bei dieser Fortbildung „Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" mit gleichem Inhalt wie die Münchner Fortbildung sind noch 7 Plätze frei. Wer daran Interesse hat, sollte sich bitte bald anmelden. 

Mehr dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Kostenpunkt: 160 EUR für beide Tage

Anwälte erhalten eine Teilnahmebestätigung die den Erfordernissen des § 15 FA0 entspricht und 12 Zeitstunden umfasst. 

Selbstverständlich werden auf beiden Fortbildungen die Neuerungen, die sich durch die Änderung der ALG II-VO ergeben, besprochen. Ebenso die Änderungen, die sich durch die Nichtverabschiedung des „Siebten SGB III-Änderungsgesetzes“ in dem es um die Verschiebung der Zwangsverrentung und Verlängerung des ALG I-Anspruchs geht, ergeben.

So das war’s schon für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

Tel: 0202 – 29 51 890 
Fax: 0202 – 29 51 889 

mailto://info@harald-thome.de 
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé