Betreff: Newsletter 29.1.2008
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Datum: Tue, 29 Jan 2008 09:49:20 +0100
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

mein heutiger Newsletter bezeiht sich vorrangig auf die von  mir angebotenen Seminare, so sind bei meinen Seminaren im Februar 08 und März 08 noch einige Plätze frei:


1. Grundlagenseminare SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“ 13./14. Februar 2008 in Wuppertal  
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Ich möchte noch auf 11 freie Seminarplätze für meine Klassiker Fortbildung 
"Komplettüber- und Durchblick SGB II  & Rechtsdurchsetzung“  am 13./14.Februar 2008 in Wuppertal  hinweisen. 

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II sowie die Übergänge zum SGB XII gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen „Erstes SGB II - Änderungsgesetz“ und „Fortentwicklungsgesetz“, Änderungen durch das „Zweite SGB II - Änderungsgesetz“ (§ 16a SGB II), Änderungen bei der ALG II-VO und die Übergangsregelungen zur Zwangsverrentung sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei viele Ansätze von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, sowie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen  und Verbänden, aber auch an Anwälte, die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.

Mehr dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Kostenpunkt: 160 EUR für beide Tage, für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungsscheck zum halben Preis.


2. Fortbildung: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II am 12./13. März 2008  in Wuppertal
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Bei dieser Fortbildung sind noch 10  Plätze frei. Diese Fortbildung ist konzeptioniert für Rechtsanwender die sich parteiisch und konsequent gegen das vielfache rechtswidrige Handling der ARGEn zur Wehr setzen wollen.

Aus dem Ausschreibungstext: 
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig.  Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet.  In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann.  Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte praktisch angewandt werden kann. 

In der Fortbildung wird insbesondere durchgearbeitet:

• Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von § 51 SGB I für das SGB II 

• Zur Darlehensgewährung bei Kautionen (§ 23 Abs. 3 SGB II), Wohnraumsicherung (§ 23 Abs. 5 SGB II), Eingliederungsleistungen + SWL- Leistungen (§ 16 Abs. 2 S. 1 + 2 SGB II …) und das diese nicht im Leistungsbezug aufgerechnet werden dürfen

• Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 23 Abs. 1 SGB II) 
o Wie werden die 10 % ermittelt, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden, wann steht der behördliche Anspruch den Zielen des SGB II entgegen und wann ist dieser ggf. zu erlassen (§ 44 SGB II) 

• Unter welchen Vorrausetzungen ist eine Aufrechnung nach § 43 SGB II überhaupt zulässig

• Aufrechung von Sozialamtsansprüchen über den § 65e SGB II

• Wie lassen sich Aufrechnungsvereinbarungen „angreifen“, wann verliert diese mit Wirkung für die Zukunft und wann für die Vergangenheit ihre Wirksamkeit, bzw. muss die Behörde das zu unrecht aufgerechnete Geld nachzahlen 

• Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften, Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen …

• Weiterer Teil wird der Bereich Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und 48 SGB X  sein. Insbesondere die Frage wann darf sie Behörde aufgrund des „Vertrauensschutz“ nach § 45 Abs. 2 SGB X und nicht mehr zurücknehmen

Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier :  http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html

In allen Fortbildungen sind noch Plätze frei, alle Fortbildungen kosten 160 EUR, mit Bildungscheck 80 EUR. 


3. Bundesweite Adressdatenbank von Tacheles mit Beratungsstellen und Anwälten 
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Tacheles hat unter der URL www.my-sozialberatung.de eine bundesweite Adressdatenbank im Netz. Ich möchte alle Newsletteradressaten insofern sie dort noch nicht verzeichnet sind und Beratungsangebote zum SGB II/SGB XII/SGB III vorhalten sich dort einzutragen.

Derzeit funktioniert die Korrekturrückmeldung nicht. Wer bestehende Einträge korrigiert, geändert oder gelöscht haben möchte soll dies bitte an mich mailen. 

In der nächsten Zeit kommt eine komplett überarbeitete Version der Datenbank ins Netz. In dem Zusammenhang möchte ich ankündigen, dass die Einträge für die Anwälte dann auch kostenpflichtig werden, da die Fördergelder für den Verein Tacheles nun mal wegfallen und wir andere Finanzierungen suchen müssen.

Für die Anwälte der Hinweis das sie bis Mitte März ihre Fortbildungshinweise für ihren Fachanwalt vorweisen müssen, daher bietet sich durchaus an die Feb./März Fortbildungen zu besuchen.   
 
So das war’s schon für heute. Gerne freue ich mich über eine Verbreitung des Rundbriefes an geeignete Kreise.  

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

Tel: 0202 – 29 51 890 
Fax: 0202 – 29 51 889 

mailto://info@harald-thome.de 
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé