Betreff: Newslettere 20. April 2008
Von:
Datum: Sun, 20 Apr 2008 19:55:26 +0200
An:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

heute gibt es wieder einen umfänglichen Rundbrief. Ich möchte Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:

1. Grundlagenseminar SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“ am  13./14. Mai 2008 in Wuppertal   
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In dieser Fortbildung sind noch 13 Plätze frei. Es wird in dieser zweitägigen Fortbildung ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen und Änderung der ALG II - VO, sowie aktuelle Rechtsprechung, fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei viele Ansätze von parteiischer Beratung und Gegenwehr, sowie Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, sowie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen  und Verbänden. Aber auch an Anwälte, die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.

Mehr dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Kostenpunkt: 160 EUR für beide Tage, für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungscheck zum halben Preis.


2. Fortbildung: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II am 18./19. Juni 2008 in Wuppertal      
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Bei dieser Fortbildung sind ebenfalls noch eine Reihe von Plätzen frei. Die Fortbildung greift die Kerne der stetigen Leistungskürzung und Unterschreitung des gesetzlich zugesicherten Existenzminimums an. Es wird systematisch aufgearbeitet, welche Regelleistungskürzungen gesetzlich zulässig sind und welche nicht. Die Fortbildung ist für die Teilnehmer zwar „hartes Brot“, bietet aber ein gutes Gerüst, um sich dem alltäglichen Hartz IV - Wahnsinn der Leistungskürzungen mit fundierter juristischer Kenntnis entgegenstemmen zu können. 

Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html

Kosten für die Fortbildung: 160 EUR / Für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungscheck 80 EUR.

3. NRW Aktionstag am 20. Mai 2008 – hier werden noch Erstunterzeichner und Mitstreiter gesucht 
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Für den NRW Aktionstag am 20. Mai 2008 werden noch Personen und Organisationen gesucht, die diesen unterstützen (bisher 49 Organisationen) und -noch viel wichtiger- Organisationen, die am Aktionstag mitmachen. Es haben mittlerweile eine Reihe von Organisationen ihre Teilnahme am Aktionstag zugesagt. Wir gehen daher davon aus, dass der Aktionstag auf jeden Fall stattfinden wird. Weitere Teilnahme wäre aber wünschenswert. Mehr dazu: http://www.sozialberatung-nrw.org/index.php und  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Aktionstag-Sozialberatung.aspx . 
Ganz wichtig ist, dass die vielen vereinzelten Betroffenen sich bei Ihren örtlichen Beratungsstellen, Initiativen und Organisationen melden und ihre Mithilfe beim Aktionstag anbieten; potentielle Adressen sind hier zu finden: www.my-sozialberatung.de .
Unterstützer und Teilnahmezusagen bitte an jaeger@tacheles-sozialhilfe.de.
 
4. Rechtsgutachten von Prof. Schruth  zum Auszugsverbot der unter 25-Jährigen
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Prof. Schruth arbeitet sich mit seinem Gutachten „Zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf“ sehr gut an die rechtlichen Problematik des Auszugsverbotes der jungen Volljährigen heran. Einzig die kritische Auseinandersetzung zur Frage inwieweit junge Volljährige wirklich mit KdU - Verlust „bestraft“ werden können und wieweit das verfassungsrechtlich zulässig ist, lässt an den Gutachten noch zu wünschen übrig. Aber es ist anscheinend wohl erst die erste Ausgabe. Das Gutachten ist zu finden:    http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/BrJ_Gutachten_zu_Auszuegen.pdf


5. Neue Zahlttag-Aktion am 1.+ 2. Mai in Köln
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Das Bündnis Agenturschluss/Zahltag ruft wieder zu einer „Zahltag-Aktion“ am 1./2. Mai in Köln auf, dazu sind von den Veranstaltern alle Interessierten herzlich eingeladen. Mehr dazu unter:    http://www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1106&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=d22e323e38

6. Radikale Kürzung der sonstigen weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II
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Die Bundesagentur will die sonstigen weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (SWL) massiv kürzen. Damit werden hunderttausende zum Teil absolut sinnvolle Eingliederungsprojekte dieses Jahr kaputt gehen. Es ist anzunehmen dass diese Kürzung Begleitsperrfeuer ist, um die ARGEn/Kommunen dazu zu bringen, das BA Modell der Kooperativen Jobcenter zu akzeptieren. 

Die Entwicklung bei den SWL-Leistungen ist dramatisch und damit werden einige der wenigen, wirklich guten Leistungen im SGB II zerschlagen. Mehr dazu auf meiner Downloadseite http://www.harald-thome.de/download.html unter: Ganz neue Sachen, sowie die neue Arbeitshilfe dazu unter: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/BA-Arbeitshilfe-SWL-Maerz2008.pdf

7. Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz NRW
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Das BSG hat in seinen beiden Entscheidungen zu den Unterkunftskosten  (BSG vom 7.11.06 - B 7b AS 18/06 R und B 7b AS 10/06 R) deutlich gemacht, dass die jeweiligen Landesvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz maßgeblich seien. Jetzt habe ich endlich die NRW-Vorschriften aufgabeln können (VV-WoBindG). Diese beinhalten u.a.: jede Person hat Anspruch auf einen Wohnraum (bzw. qm Stufe), höhere Wohnraumgröße bei Schwangerschaft, Alleinerziehende mit Kind ab vollendetem sechstem Lebensjahr haben jeweils einen höheren Wohnraumbedarf, Ehepaare unter 40 und unter fünf Jahren verheiratet, haben einen höheren Wohnraumbedarf oder bei „beruflichen Bedürfnissen“ (5.7.2,  VV-WoBindG-NRW). Die Realität in den jeweiligen KdU-Richtlinien der ARGE ist eine andere. Daher mal die NRW-Richtlinie zum Kennenlernen. Sie ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/VV-WoBindG_NRW.pdf


8. Sonstige Infos
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Ich habe noch verschiedene neue gesetzliche Änderungen veröffentlicht, so den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Kinderzuschlags vom 08.04.2008 http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Reform_Kindergeldzuschlag_0237-08.pdf und Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV)(Vo zu § 13 Abs. 2 SGB II) http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/UnbilligkeitsVo_bgbl108s0734.pdf und die Endfassung zum Siebten SGB III-Änderungsgesetz http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/7_SGB_III-Aenderungsgestz_bgbl108s0681.pdf

So, das war es wieder mal  für heute.


Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

Tel: 0202 – 29 51 890 
Fax: 0202 – 29 51 889 

mailto://info@harald-thome.de 
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé