Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Rundbrief. Ich möchte Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:
1. BSG – Entscheidung zur Kranhausverpflegung
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Das BSG hat letzte Woche zur Anrechnung der Krankenhausverpflegung entschieden und die Anrechnung nach alter Rechtslage (bis Ende 2007) für rechtswidrig erklärt und hinsichtlich der neuen Rechtslage (ab 2008) „erhebliche Bedenken“ angemeldet.
Dazu bin ich grade dabei eine Kurzeinschätzung zu schreiben. Diese wird spätestens nächste Woche auf der Tachelesseite erscheinen.
Wer sich vorab damit beschäftigen will bekommt eine erste Einschätzung in meinen neuen Folien dazu (Stand 24.6.08), diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB_II_Folien.pdf
Auf jeden Fall ist die BSG - Entscheidung ein erster kleiner Erfolg weil damit endlich mal dem rechtswidrigen Handling der SGB II-Leistungsträger ein Riegel vorgeschoben wurde. Sie wird zudem voraussichtlich für einige Betroffene Rückzahlungen bedeuten. Zu den Modalitäten und Schwierigkeiten hinsichtlich der Rückzahlung nächste Woche in der Veröffentlichung auf den Tachelesseiten.
2. Schulmaterialen und Einschulung
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Die Schuljahresbeginn- und Einschulungskosten stehen wieder auf der Tagesordnung, dazu hat Erwin Denzler für die Tachelesseite einen kurzen Aufsatz und Musterantrag geschrieben. Mit diesem sehr gut ausgearbeiteten Antrag soll eine juristische Presche geschlagen werden wie diese Materialen sozusagen im Vorgriff auf die wohl kommende Regelung schon durchgesetzt werden können. Bitte verbreitet die Materialen bundesweit!
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten.aspx
3. Neue Weisungen der BA
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Die BA hat wieder eine ganze Reihe neues Weisungen zum SGB II herausgegeben. So auch die Geschäftanweisung (GA Nr. 20 – 2008):
„Die fachlichen Hinweise zu den §§ 7, 11, 12, 21, 28, 30 und 31 SGB II wurden geändert.
Die fachlichen Hinweise zu § 35 SGB II wurden neu erstellt.
Die Hinweise betreffen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur Träger ist. Bei den Hinweisen handelt es sich um verbindliche Weisungen.“
Die Weisungen sind wie immer topaktuell zu finden unter: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
4. Eigene Seminare // SGB II – Grundlagenseminare - Überblick, Durchblick, Rechtsdurchsetzung in Wuppertal, Frankfurt (Main), Erfurt und Dresden
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Immer wieder wurde ich gebeten meine „Grundlagenseminare“ auch anderswo anzubieten. In diesem Jahr biete ich dieses am 18./19. Aug. 2008 in Wuppertal, am 8./9. Sep. 2008 in Frankfurt (Main), am 15./16. Sept. 2008 in Erfurt sowie am 6./7. Nov. 2008 in Dresden an.
Wer daran Interesse hat, findet näheres zu den Grundlagen Seminaren hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
5. Fortbildung: Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich dieses Jahr noch an folgenden Orten an: am 18./19. Juni 2008 in Wuppertal, am 16./17. Oktober 2008 in Wuppertal und am 3./4. November 2008 in Erfurt
Bei der diese Woche stattfinden Fortbildung sind noch drei Plätze frei. Eine nähere Beschreibung der Fortbildung „Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II“ ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html
6. FoBi: Sozialverwaltungsrecht für die Praxis / Rücknahme von Verwaltungsakten am 21./22. Aug. 2008 in Wuppertal
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Bei dieser Fortbildung die Basic jeder kompetenten Sozialberatung ist, sind noch eine Reihe von Plätze frei. Die Ausschreibung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/Seminare/Ankuende_Verwaltung_Aug_08_2.pdf
Näheres hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html
So, das war es wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 – 29 51 890
Fax: 0202 – 29 51 889
mailto://info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de
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Harald Thomé