Betreff: Newsletter 23.08.2008
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Datum: Sat, 23 Aug 2008 18:43:09 +0200
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

heute gibt es wieder mal einen Newsletter von mir zu folgenden Punkten: 

1.  Seminar Aktive Erwerbslose am 28. - 30. November 2008
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Tacheles e.V. bietet ein qualifiziertes Schulungsangebot für aktive Menschen aus neuen und bestehenden Erwerbslosenzusammenhängen an, die sich stärker einmischen wollen. Das Handwerkszeug zur Rechtsdurchsetzung, Ämterbegleitung und Selbstorganisierung gibt’s gegen eine geringe Selbstbeteiligung.
Mehr dazu und Anmeldung: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Seminar2811.aspx 


2. Wichtige Datenschutzinfo bei ALG II - Fortzahlungsanträgen
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Beim ALG II-Fortsetzungsantrag wird gravierend gegen den Sozialdatenschutz verstoßen, indem die BA sich unterschreiben lässt, dass jeder Antragsteller sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung freiwillig angegebener Daten einverstanden erklärt. Damit wird der BA ein Freibrief für das uneingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsrecht und die Datenweitergabe gegeben. Mehr dazu: http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/adalg2antrag.pdf 


3. Änderungen beim Kindergeld Zuschlag
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Beim Kindergeldzuschlag (Kiz)  treten zum 1.10.2008 eine Reihe von Änderungen ein. Im Ergebnis werden eine Reihe von Aufstockern nun Anspruch auf den Kiz bekommen. Die SGB II-Leistungsträger werden mit Sanktionsandrohung ALG II-Leistungsbezieher auffordern Kiz-Leistungen zu beantragen (§§ 15 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 b) SGB II). Aufstocker werden somit im Kiz und nicht mehr im ALG II alimentiert. 
Im Ergebnis wird die Regierung die Verschiebung 100.000er in den Kiz als Erfolg bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit feiern. Wir werden uns mit dem Kiz deutlich intensiver zu beschäftigen haben, daher aktuelle Infos und Verwaltungsanweisungen der BA dazu. Das Material findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/download.html , dann unter >> Materialen zum Kinderzuschlag mit Änderungen ab 01.10.2008

4. Befragung von Betroffenen der Hartz IV-Praxis in Göttingen
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Das Göttinger "Bündnisse gegen Ämterschikane" hat eine Befragung von Betroffenen der Hartz IV-Praxis in Göttingen durchgeführt.  
Gefragt wurde nach den subjektiven Erfahrungen der Betroffenen, die diese im Jobcenter Göttingen mit ihren LeistungssachbearbeiterInnen und ArbeitsvermittlerInnen machen.
Es ist dies bundesweit die erste Erhebung, die sich nicht auf einen Teilbereich der Hartz IV-Praxis beschränkt. Die Materialien findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Befragung.pdf

5. Verfolgungsbetreuung wird angeordnet 
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Mit der aktuellen Weisung „E-Mail-Info SGB II vom 07.08.2008“ wird eine Neustrukturierung der Intensivstbetreuung von Erstantragstellern angeordnet. U 25’er sollen vor (!!!) oder innerhalb einer Woche nach Antragstellung eine Erstberatung mit Profiling und Feststellung der Betreuungsstufe erfahren. (Besonders das *vor*’ der Antragstellung ist wichtig, denn das stellt auf Abschreckung ab). Dann sollen u 25’er innerhalb von drei Wochen eine EGV abschließen und nach Abschluss der EGV soll ihnen innerhalb von vier Wochen eine Arbeit, Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Weiterbildung oder Arbeitsgelegenheit *angeboten* werden. 
Bei Ü 25’ern soll die Erstberatung mit Profiling innerhalb von drei Wochen laufen. Erstanträge dürfen den Zeitraum von 14 Arbeitstagen nicht überschreiten. Im Ergebnis heißt das: kann dieser Zielindikator vom Antragsteller nicht eingehalten werden, ist der Antrag abzulehnen. Mit solchen administrativen Anordnungen werden die Verfolgungsbetreuung und der behördliche Leistungsmissbrauch organisiert. Die Weisung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/080807E-Mail-Info_Profiling_Erstberatung_EingliederungsV.pdf


6. BA versucht durch die BSG - Entscheidung zur Anrechnung von Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes zu ignorieren
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Mit einer Geschäftsanweisung (GA) versucht die BA jetzt die BSG Entscheidung zur Krankenhausernährungsanrechnung zurückzudrehen. In der GA wird unter Ziff. 3 die Anwendung von rückwirkenden Überprüfungsanträgen verneint. Das ist falsch, neben den Argumenten in unserem Artikel im Tacheles Web (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Krankenhausaufenthalt2.aspx) ist § 44 SGB X anwendbar, da § 
§ 330 SGB III auf eine verfassungswidrige Norm und nicht auf rechtswidriges Handeln abstellt. Daher ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB II zulässig. 
Weiterhin gibt es auch für die Rechtslage ab 01.01. 2008 keine Ermächtigungsgrundlage zur Anrechnung der Krankenhausverpflegung. (siehe dazu 2.3 des Artikels im Tacheles Web). 
Insgesamt ist es schon ein ziemlicher Hammer mit welcher Penetranz hier rechtswidriges Handling immer wieder von der BA  vertreten wird. Die GA findet Ihr hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/GA-SGB-II-NR-28-08-Verpflegung-KH.pdf

7. Höhere Kdu für Alleinerziehende
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Möglicherweise steht Alleinerziehenden ein um 1 Zimmer bzw. 10 qm
höherer Unterkunftsbedarf als "angemessene" Unterkunftskosten zu.
In seiner Entscheidung B 14/7b AS 44/06 R mit dem das Bundessozialgericht am 18. Juni 2008 erneut die an der Tabelle § 8 WoGG orientierte Rechtsprechung des LSG Niedersachsen gekippt hatte - nach der einschlägigen Entscheidung B 7b AS 18/06 R vom 7. November 2006 -, führte das BSG aus, dass besondere Fallkonstellationen zu einer Erhöhung der "angemessenen" Wohnfläche führen würden: in Niedersachsen nach Punkt 11.4 der WFB 2003 sind das 10 qm mehr für Alleinerziehende.
Zu dieser Frage liegen auch obergerichtliche Entscheidungen vor. So hat das LSG NRW dies im Januar 2008 verneint, das LSG Berlin aber im Juli 2008 bejaht.
Weiteres zum Thema hier: http://www.HerbertMasslau.de/pageID_6183109.html
Dahingehende Verwaltungsrichtlinien für NRW gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/VV-WoBindG_NRW.pdf

8. Protest gegen ALZ –Mittelstreichung am 25.08.- 14.00 Uhr  in Dorsten – Mitstreiter gesucht
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Minister Laumann ist am Montag, 25.08.2008 bei der „Dorstener Arbeit“, so heißt dort die ARGE, zu Gast. Auch der WDR soll dabei sein.
Das DAT – Dorstener Arbeitslosentreff will mit UnterstützerInnen vor dem Tor mit Plakaten erscheinen und die von der Landesregierung zu verantwortende Schließung von zahlreichen Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen anprangern.
Die Kollegen können Eure Unterstützung gut gebrauchen!
Treffpunkt: Montag ab 14.00 Uhr vor der Dorstener Arbeit, Wienbachstr. 26, 46286 Dorsten
Es mobilisiert das DAT – Dorstener Arbeitslosentreff
Hier ist wäre praktische Unterstützung gefragt!

9. Besuch bei der Kölner ARGE
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Die Kölner KEA’s haben der ARGE einen Besuch abgestattet, sie wollen damit erreichen, dass die „Kölner Bermudadreieck“ aufhören und nicht immer weiter Schriftstücke im ARGE Briefkasten verschwinden, sondern dass sich die ARGE verpflichtet eingereichte Post gegenzuzeichnen. Mehr zu der spannenden und lobenswerten Aktion hier: http://de.indymedia.org/2008/08/225026.shtml

10. Eigene Seminare
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Als letztes möchte ich auf meine aktuellen Seminare aufmerksam machen: 

Immer wieder wurde ich gebeten meine „Grundlagenseminare“ auch anderswo anzubieten. In diesem Jahr biete ich diese noch an folgenden Orten und Terminen an:

am 6./7. Nov. in Dresden, am 13./14. Nov. in Wuppertal, am 24./25. Nov. in Nürnberg und am 1./2. Dez. in Wuppertal. 

Wer daran Interesse hat, findet Näheres zu den Grundlagen Seminaren hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 

Fortbildung:  Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im SGB II
Diese Fortbildung biete ich dieses Jahr noch an folgenden Orten an: am 16./17. Oktober 2008 in Wuppertal, am  03./04. November 2008 in Erfurt, sowie am 04./05. Dez. 2008 in Wuppertal.
Näheres dazu: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html 

11. Seminarplanung 2009
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Üblicherweise beginnen jetzt die Seminarplanungen für das Jahr 2009. Es empfiehlt sich daher, wenn Ihr/Sie meine Kompetenz für eine Fortbildung wünscht, das jetzt an die jeweiligen Verantwortlichen in Eurer Einrichtung/Träger/Verband weiterzuleiten.

Für 2009 würde ich nach derzeitigem Stand folgende Themen empfehlen:

- Grundlagenseminar SGB II / (2 Tage)
- Einbehaltung, Aufrechnung im SGB II ggf. zu kombinieren mit Rückforderung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
- Neues im SGB II / Rechtsprechung / (1 Tag) 
- Unterkunftskosten, Heizkosten im SGB II / (1 Tag)
- Arbeitspflicht, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsleistungen und Sanktionen / (1Tag)
- Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und allein Erziehende / (1 Tag) 
- Aufhebung  von Verwaltungsakten, Rückforderung und Aufrechnung / (1 Tag, ggf. 2 Tage) 

Ich bin nicht an diese Themen gebunden, es ist unproblematisch andere Themen oder Akzentuierungen vorzunehmen. Solche Fortbildungen führe ich gerne auch als Inhouse Veranstaltung in der ganzen BRD durch. 

So, das war es für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

Tel: 0202 – 29 51 890 
Fax: 0202 – 29 51 889 

mailto://info@harald-thome.de 
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé