Betreff: 15.09.2008
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Datum: Sun, 14 Sep 2008 23:12:56 +0200
An:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute gibt es noch einen Newsletter von mir zu folgenden Punkten:

1. Chemnitzer Studie zur Höhe der sozialen Mindestsicherung
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Die Chemnitzer Studie hat ziemlich Furore geschlagen, die Autoren fordern die Absenkung der Regelleistung auf 132 €. Das pysische Existenzminimum wäre damit sichergestellt. Mit dieser Studie soll meiner Meinung nach ein Testballon gestartet werden, wie die Öffentlichkeit auf eine Regelleistungsabsenkung reagiert und aber auch ein Gegenpol zur Forderung auf Erhöhung der Regelleistung gesetzt werden. Die Konsequenzen werden jetzt schon ersichtlich: Merkel diese Woche „es wird keine Änderungen bei den Regelleistungen geben“, womit sie klarstellt, auch keine Erhöhung. Altkanzler Schmidt fordert aktuell das Einfrieren der Sozialunterstützung in seinem neuen Buch "Das Arbeitslosengeld II darf über mehrere Jahre nicht weiter angehoben werden, bis ein gehöriger Abstand zu den geringsten Löhnen erreicht wird, so dass ein Anreiz zur Annahme eines Arbeitsplatzes entsteht." „Quelle: http://finanzcrash.com/forum/read.php?1,39976. 
Damit haben sich Teile der Politik positioniert, dass sie keinesfalls eine Regelleistungserhöhung will. 

Ich möchte zunächst die Chemnitzer „Studie“ in der Langfassung bekannt machen, sie ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/ChemnitzStudie_lang.pdf

Viel wichtiger ist, das die  Autoren  Lutz Hausstein & Florian Krahmer unter dem Titel: „Beachtung einer Studie um die Höhe der sozialen Mindestsicherung“ dazu eine Gegenposition entwickelt haben, indem sie die Unwahrheiten der Chemnitzer „Studie“ auseinandernehmen. Sie wollen damit verhindern, dass diese sich so verfestigen. Die Gegenposition ist zu hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Beachtung_einer_Studie_der_TU_Chemnitz.pdf

Es liegt jetzt an den Betroffenen, den Verbänden und politisch Verantwortlichen Druck zu machen, so dass überall durch das ganze Land die Forderung auf Erhöhung der Regelleistung hallt, für die Kinder und aber auch für die Erwachsenen. 

Ein erster Schritt könnte sein, das Bündnis „Gegen Kürzung ei Schulkindern“ zu unterstützen. Das Bündnis ist virtuell zu finden unter:  http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/, dann ist die umfangreiche Unterstützerliste veröffentlicht (jeder kann virtuell mit unterzeichnen), Infomaterial zum Download und Flyer können angefordert werden. Tacheles gehört zu den Mitinitiatoren. 


2. Tacheles Adressdatenbank
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Die Tacheles Adressdatenbank (Anwälte, Beratungsstellen, Initiativen und Ämterbegleiter) sollte eigentlich zum 10. Sep. relauncht ins Netz gehen, das hat leider doch noch nicht geklappt. Die Datenbank ist aber so gut wie fertig, sie wird dafür auf jeden Fall bis Ende des Monats ins Netz kommen. Ich werde dann darüber informieren. Sie ist dann zu finden unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx


3. Gesetzesentwurf "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente"
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Hier gibt es nun einen neuen Referentenentwurf mit Stand vom 03.09.2008 den ich euch nicht vorenthalten möchte:  http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/080903_Referentenentwurf_Gesetz_Neuausrichtung_Instrumente_Stand_030908.pdf und ein Begleitschreiben des BMAS dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/BMAS_Neuausrichtung_Kabinettsvorlage_0908.pdf


4. Anwendung von § 44 SGB X im BSHG und SGB XII
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Es tut sich Erstaunliches, letzte Woche auf einer Veranstaltung des Sozialgerichtstages haben sich die BSG Richter sehr stark für eine Anwendung des § 44 SGB XII im 3. Kapitel des SGB XII ausgesprochen. Dazu mehr unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1015653. Außerdem gibt es dazu eine Entscheidung vom LSG NRW (v. 25.02.2008 – 20 SO 31/07) in dem dieses die Anwendung zumindest für die Mehrbedarfe im BSHG und 3. Kapitel SGB XII als zulässig ansieht. Analog gab es vor kurzem eine Entscheidung des BSG zum Asylbewerberleistungsgesetz in dem auch § 44 SGB X für zulässig angesehen wurde. 
Diese Diskussion hat entscheidende Bedeutung für die SGB XII - Fälle, es scheint damit möglich zu werden, bestandskräfte aber rechtswidrige Bescheide wieder *aufmachen* zu können. Sie hat aber auch noch Bedeutung für die aus 2004 kommenden BSHG – Fälle, in denen die Behörde falsch entschieden hat und man bisher wegen Fristversäumnis nicht mehr drangekommen ist. 


5. Grundlagenseminar SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und > Rechtsdurchsetzung“ am 27./28. Oktober 2008 in Hamburg
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Bei meinen Grundlagenseminaren am 06./07. Nov. 2008 in Dresden, am 13./14. Nov. 2008 in Wuppertal, am 24./25. Nov. 2008 in Nürnberg  und 01./02. Dez. 2008 in Wuppertal sind noch Plätze frei. 

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und  Überblick über das SGB II und den Übergängen zum SGB XII gegeben. Die  aktuellen Gesetzesänderungen wie ALG II-V und „Gesetz zur Neuausrichtung  der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die  Details haben. Es werden dabei die Ansätze von parteiischen Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden und Betreuer, sowie Juristen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und RDG und umfasst 12 Zeitstunden, Kosten für die Fortbildung: 160 EUR in Wuppertal, 170 EUR auswärts. 
Ankündigung und Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html zu finden.


6. Seminar: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II bzw. das ständige Unterschreiten des Existenzminimums
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Bei meinen „Aufrechnungsseminaren“ am 16./17. Oktober 2008 in Wuppertal, 03./04. November 2008 in Erfurt und am 04./05. Dez. 2008 in Wuppertal  sind auch noch ein paar Plätze frei. 

Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig.  Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet.  In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann. 
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden und Betreuer, sowie Juristen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und RDG und umfasst 12 Zeitstunden, Kosten für die Fortbildung: 160 EUR in Wuppertal, 170 EUR auswärts. 

Ankündigung und  Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html zu finden.


So, das war es für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel: 0202 – 29 51 890
Fax: 0202 – 29 51 889

info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de

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Harald Thomé