Betreff: Newsletter 27.11.2008
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Datum: Mon, 24 Nov 2008 22:41:59 +0100
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:  


1. Neue HEGA der BA zu Dolmetscherkostenübernahme 
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Durch aktuelle Weisung für das SGB II und SGB III wird geregelt, dass abweichend zur „Amtssprache Deutsch“ Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang  im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union für EU Ausländer übernommen werden können. Eine wissenswerte und begrüßenswerte Weisung der BA, die auch ihre Folgen bei Sanktionen entfalten wird.

Die HEGA ist zu finden unter: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA_10_2008_-_15_-_Inanspruchnahme_von_Dolmetscher.pdf


2. Keine Ansparungspflicht auf zukünftige Bedarfe aus der Regelleistung 
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Das Arbeitsministerium stellt in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke klar, dass es für SGB II Bezieher keine Pflicht zur Ansparung auf zukünftige Bedarfe aus der Regelleistung gibt und das eine dahingehende Belehrung der ARGE Köln rechtswidrig ist. Diese Klarstellung wird gewiss auf eine Reihe anderer ARGEn anwendbar sein. 

Sie ist hier zu finde: http://www.harald-thome.de/media/files/KA_16-10743_-_Keine_Pflicht_zur_Ansparung_aus_RL.pdf


3. Tacheles fordert keine Anrechung der Kindergelderhöhung auf SGB II/SGB XII Leistungen
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Mit Presseerklärung vom 27.11.08 fordert Tacheles die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf SGB II/SGB XII Leistungsbezieher. Im SGB II  ist der Zeitpunkt besonders günstig, da eine neue ALG II-Vo erlassen werden soll, und diese Änderung in die neue Vo einfließen könnte. Hier wäre Unterstützung und ein Aufgreifen anderer Organisationen und Druck machen auf Abgeordnete sehr hilfreich!!!

Die Tacheles PM ist hier zu finden.  http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/PM-Kindergeldanrechnung.pdf/at_download/file


4. Neue Dienstanweisungen der BA zum SGB II
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Zu den Paragraphen 11, 20 und 60 SGB II sind neue Dienstanweisungen rausgegeben worden, diese könnt ihr hier finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html


5. Vorrangiger Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag
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In der Sache bekomme ich mit, dass immer mehr ARGEn mit Verweis auf einen vorrangigen Leistungsanspruch auf Kiz/Wohngeld einfach die SGB II - Leistungen einstellen. In Wuppertal z.B. sollen das nach Auskunft der ARGE mehrere hundert Haushalte sein, zum Teil sogar mit einer Unterfinanzierung von 400 EUR und mehr, Ähnlich dramatische Infos schwappen auch von anderen Kommunen /Argen rüber. Hier bekommen wir ein ganz neues Problem. Das SG Dresden hat sich in einer ersten Entscheidung eindeutig gegen diese Praxis gestellt. „Auch wenn die von der Antragsgegnerin vorgenommene vorläufige Berechnung zutreffen und den Antragstellern Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen sollte, rechtfertigt es dies nicht, den Antragstellern die bereits bewilligte Leistung zum Lebensunterhalt ohne verbindliche Prüfung anderer Leistungsansprüche zu entziehen“, so SG Dresden, S 5 AS 5410/08 ER, 07.11.2008 rechtskräftig. http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=83441&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


6. Anerkennung meiner Fortbildungen bei RAK’s  wegen § 15 FAO
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Eine Reihe von Rechtsanwälten haben meine Fortbildungen besucht und die Fortbildungsbescheinigungen bei ihren Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO eingereicht. Ich möchte gerne zusammentragen und dokumentieren welche RAK’s meine Fortbildungen bisher anerkannt haben. Die Anwälte die es betrifft, schickt mir doch bitte einen kurzen Brief oder Fax in dem ihr mit die Anerkennung bestätigt. 


7. Seminar zu Energieforderungen und Energieschulden 
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Mein Wuppertaler Kollege und Mitstreiter umd Mitautot des Leitfadens Frank Jäger hat ein „Energieseminar“ entwickelt, darin wird vermittelt wichtiges Grundlagenwissen für die Übernahme der Energiekosten im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII. Es behandelt, wie Energiekosten in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt werden und welche Anteile im Rahmen der Unterkunftskosten durch den Sozialleistungsträger zu übernehmen sind. Außerdem wird dargelegt, wann Energieforderungen als Zuschuss oder als Darlehen zu übernehmen sind und in welcher Höhe solche Darlehen aufgerechnet werden dürfen. Die Fortbildung thematisiert zudem, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Rechtsnormen Energieschulden im Rahmen der „Wohnraumsicherung“ zu übernehmen sind und wann die Voraussetzungen für eine Energiesperre oder Kündigung des Versorgungsvertrages vorliegen.
Diese Fortbildung bietet Frank als Inhouse Veranstaltung an, näheres ist hier zu finden: http://www.frank-jaeger.info/news/ubernahme-von-energieforderungen-und 


8. Eigene Seminare: beim Aufrechnungsseminar am 04./05. Dez. 2008 und Grundlagenseminar am 11./12. Dez. 2008 jeweils in Wuppertal sind noch ein paar Plätze frei
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Bei beiden Fortbildungen dieses Jahr sind noch ein paar Plätze frei. Das Grundlagenseminar beinhaltet einen "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung"  und unter Aufrechnungsseminar ist das ständige „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II - bzw. das ständige Unterschreiten des Existenzminimums“ gemeint. Wer will kann sich da noch anmelden.
Näheres auf meiner Seite http://www.harald-thome.de/index.html

Neben den Dezember Fortbildungen habe jetzt die ersten Seminare für 2009 geplant und ins Netz gestellt. Wer sich für meine eigenen Seminare Anfang 2009 in Wuppertal interessiert findet die unter:  http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html und http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html 


So, das war es für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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Harald Thomé