Betreff: Thomé Newsletter 09.03.2009
Von:
Datum: Sun, 8 Mar 2009 23:04:58 +0100
An:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren, 

Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

Zunächst möchte ich Sie/Euch mit einigen neuen Infos bombardieren. 

1. Anruf aus dem NRW Bauministeriums: "oder wir hacken Ihnen den Link von Ihrer Seite weg" 
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In meinem letzten Newsletter habe ich davon berichtet, dass ich nun interessante Materialen zum Wohngeldrecht veröffentlicht habe. So Bearbeitungshinweise zum Wohngeld und einen „Einkommenskatalog Wohngeld". 

In dieser Sache erhielt ich am Freitag (6. März) einen Anruf einer Referentin des NRW Bauministeriums die versuchte mir ihren Wunsch nahezulegen, dass Sie die Veröffentlichung dieser "Interna", die ja wohl aus dem Intranet kämen nicht wünsche und das ich diese aus dem "Netz zu nähmen hätte". Das begründete sie mit Interna, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, mit Urheberecht, das nicht ersichtlich sei, wer der Autor sei .... Ich erklärte der Dame, dass mir ihre Argumente nicht so wirklich einsichtig seien und grade hinsichtlich der Urheberschaft ich auf ihren Wunsch hin, diese gerne durch Zusatz im Dokument ersichtlich machen könnte. Schließlich drohte sie mit juristischen Schritten, wozu ich dann nur meinte, das sie das dann doch bitte schriftlich machen sollte. 
Nachdem sie bei mir keine Bereitschaft mitbekommen hat, die Dokumente aus dem Netz zu nehmen, kam dann der Spruch "oder wir hacken Ihnen den Link von Ihrer Seite weg". Danach wurde das Telefonat ihrerseits beendet.
Der Anruf erfolgte durch eine eindeutig belegbare Nummer, die sich ins Ministerium zurück verfolgen lässt. 

Die Interna müsste das Bauministerium sowieso nach einem IFG-Antrag herausgeben, daher habe ich der ministerialen Pflicht nur etwas vorgegriffen. Allerdings ist es schon interessant welches Rechtsverständnis zumindest diese Referentin des Bauministeriums NRW hat, denn hier sind eine Reihe von Straftatbestände erfüllt. 

Ich möchte dies zum Anlass nehmen noch mal auf die Papiere zu verweisen: 
Die "Bearbeitungshinweise zum Wohngeldrecht" 91 Seiten des  „Arbeitskreis Mitarbeiter Wohngeld vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und den Wohngeldstellen der Kommunen NRW“ findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Bearbeitungshinweise.pdf . Den „Einkommenskatalog Wohngeld“ hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Einkommenskatalog.pdf


2. KdU-Richtlinien und Richtlinien zu Erstausstattung und unabweisbaren Bedarf gesucht
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Ich halte es für sinnvoll Richtlinien zu den Unterkunftskosten und auch zu den Erstausstattungsbedarfen, sowie zum unabweisbaren Bedarf zu veröffentlichen. Diese gehören ans Licht der Öffentlichkeit, die Interessierten sollen wissen wo sie die Materialen finden und sie sollen sie untereinander vergleichen können. Letztens stelle sich auf einem Seminar raus, dass beispielsweise die Pauschalen für Erstausstattung für eine Person doch deutliche Unterschiede aufweisen, in Bingen umfasste dort das Erstausstattungspaket 240 EUR, in Essen hingegen 1.700 EUR. Dieser eklatante Unterschied macht deutlich das diese Richtlinien in die Öffentlichkeit gehören. Daher bitte ich alle Newsletterempfänger mir die euch bekannten Richtlinien und Verwaltungsanweisungen regelmäßig zuzuschicken. Ich werde die dann alsbaldig auf der Tachelesseite veröffentlichen. 


3. Dreitägiges Grundlagenseminar am 25./26./27. März 2009 in Wuppertal
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Bei diesem dreitägigen Seminar sind noch einige Plätze frei. Diese Fortbildung ist mal der Versuch die komplexe SGB II - Materie nicht absolut zeitlich gedrängt durchzuarbeiten und sich insbesondere mehr der Berechnung und Bescheidprüfung zu widmen. Also wer Lust und Zeit hat, findet die Ausschreibung und Anmeldeunterlagen hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


4. Grundlagenseminar am 27./28. Mai  2009 in Bremen   
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Auf den vielfachen Wunsch öfters mal in den Norden zu kommen, ist es mir nun möglich mit Unterstützung der Kollegen der solidarischen Hilfe in Bremen mein Grundlagenseminar anzubieten. Details wie Ausschreibung und Anmeldeunterlagen findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

5. Tacheles sucht Helfer und Mitstreiter für die Beratung 
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Die Wirtschaftskrise wird heftiger (alleine in Wuppertal hat es derzeit schon 7.ooo Kurzarbeiter)und massiv auf den Arbeitsmarkt durchschlagen und die Arbeitslosigkeit wird sich verfestigen, Personen die aufstockend SGB II - Leistungen erhalten müssen ebenfalls. 
Die ARGE Wuppertal ist jetzt schon am absaufen, für die Beratung von Tacheles bedeutet das, dass es erheblich mehr Arbeit geben wird, immer mehr verzweifelte und in der Existenz bedrohte Menschen zu uns kommen werden und immer mehr der behördlichen Willkür ausgesetzt sein werden.  
Um für diese Situation gewappnet zu sein und uns entgegenstemmen zu können, müssen wir unser Beratungsteam dringend ausbauen. 

Wir suchen daher Menschen, die Interesse haben: 

+++ langfristig in die sozialrechtliche Beratung einzusteigen 

+++ Begleitung zu Ämtern durchzuführen. 

Für die Arbeit kann vereinsseitig kein Geld gezahlt werden, aber Einbindung ins Team. Dauerhaft das Erlernen von fundierten Kenntnissen im SGB II/SGB XII und Sozialverwaltungsrecht, sowie ein selten in der Klarheit und Schärfe erhältlicher Einblick in bundesdeutsche Realitäten. Wünschenswert wären entsprechende berufliche (Vor)kenntnisse oder zumindest die Bereitschaft und Fähigkeit sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. 

Die Helfer und Mitstreiter sollten aus Wuppertal oder Umgebung kommen. 
Interessenten sollten sich bitte an mich wenden. 


6. Grundlagenseminar zur Sozialhilfe nach dem SGB XII am 27./28. April in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger, Tachelesmitstreiter und Mitautor vom Leitfaden bietet nun ein Grundlagenseminar zum SGB XII an. In diesem wird ein und systematischer Überblick über das SGB XII gegeben. Einzelheiten entnehmt bitte der Ausschreibung. Die Seminare finden in Wuppertal statt, an beiden Terminen sind noch Plätze frei und ich kann die Fortbildung nur empfehlen. Mehr und Hintergrund hier: http://www.frank-jaeger.info/news/grundlagenseminar-sgb-xii-1

Ferner gibt der Kollege ein hervorragendes Energiekostenseminar. Dort gibt er einen Überblick, wie mit Energieversorgern umzugehen ist und unter welchen Vorraussetzungen Energierückstände und –schulden behördlicherseits zu übernehmen sind. Diese Fortbildung bietet er als Inhousefortbildung bundesweit an. Mehr ist hier zu finden: http://www.frank-jaeger.info/news/ubernahme-von-energieforderungen-und

 
So, das war es für heute. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de

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Harald Thomé