Betreff: Thomé Newsletter 10.08.2009
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Datum: Mon, 10 Aug 2009 17:48:00 +0200
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Das BMAS hat klammheimlich die ALG II-VO geändert
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Das Ministerium hat mal eben klammheimlich die ALG II – Vo in Bezug auf die Bereinigung von Einkünften von Kindern die über § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und von deren Einkommen folgerichtig nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo (auch aller alten Verordnungen von 2005 bis 07/2009) die 30 EUR - Versicherungspauschale in Abzug zu bringen war, dahingehend geändert, dass das Kindereinkommen nun ab 01.08.2008 nicht mehr um die Versicherungspauschale zu bereinigen ist.
Zum Abzug nach der alten Rechtslage mehr unter:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/KinderBedarfsgemeinschaft.aspx

Diese Änderung  der ALG II-Vo ist schon ein ziemlicher Hammer: bisher hatten wir außerhalb des Jahreswechsels keine VO-Änderungen und dann noch wenige Monate vor einem voraussichtlichen Ministerwechsel im BMAS ist diese Änderung Dreist. 
Mit dieser Änderungen werden allen voran Alleinerziehende und Familien mit älteren Kindern wieder mal um 30 EUR mehr im Monat abgezockt.

Hier ist kritische Öffentlichkeit gefragt, die die Rücknahme der Regelung fordert und aber einer kritischer Juristischer- und Beratungsblick auf vergangene Bewilligungsabschnitte und dort hinsichtlich der bisherigen Rechtslage Überprüfungsanträge zu stellen.

Die Änderungen in der ALG II-Vo sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/ALG-II-Vo---23.07.09---bgbl109s2340.pdf 


2. Am 3. Aug. war  Zahltag in Wuppertal
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Am 3. August gab es auch in Wuppertal einen ersten Zahltag mit ca. 70 Aktiven vor dem ARGE Hauptquartier. Neben konkreten Beratung und dem Durchsetzen der Zahlbarmachung von Leistungen standen die behördlichen Umgangsformen im Mittelpunkt der Aktion, so die Forderung nach einer „sofortigen Eingangsbestätigungen“, die Erreichbarkeit der ARGE  und die Forderung nach zeitnaher Antragsbearbeitung. Dieser Forderungen sind schön von der Presse aufgegriffen worden und werden jetzt kommunalpolitisch weiter diskutiert. Einen Bericht, neben Fotos findet ihr hier: 
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Zahltag_Fazit.aspx

In Wuppertal wird es auf jeden Fall weitere Zahltage geben und eigentlich ist es eine gute und einfache Aktionsform, die auch in vielen anderen Städten stattfinden könnte. 


3. Richter Empfehlungen zur Änderung des SGB II
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Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben umfangreiche Empfehlungen zur Änderung des SGB II und SGB V vorgelegt. Für Fachmenschen eine spannende Lektüre, da sie Kernprobleme des SGB II aufzeigt. 
Zu finden hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Richterempfehlungen-C56453956_L20.pdf


4. Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zu Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB XII1
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Der Deutsche Verein entwirft ein Konzept von Zuverdienstprojekten, für ein gemeindenahes und niedrigschwelliges Angebot, das es auch Menschen mit schwereren Beeinträchtigungen ermöglichen soll, ihre Arbeitsfähigkeiten einzusetzen, so der DV. 

Also Ein-Euro-Jobs für Sozialhilfeempfänger. 

Kein Wort darin, was die Anrechnung von Zuverdiensten von (noch) arbeitenden SGB XII’ern auf dem ersten Arbeitsmarkt betrifft, eine absolute Frechheit ist und eine Herabwürdigung der Alten, Kranken und nicht mehr Arbeitsfähigen. So kann beispielsweise eine 70-Jährige, die Grundsicherungsleistungen wegen einer nicht bedarfsdeckenden Rente erhält, wenn sie zusätzlich Putzen geht von einem Einkommen von 100 EUR grade mal ca. 30 – 35 EUR behalten. Einem ALG II’er bleiben 100 EUR anrechnungsfrei. Hierzu und zu diversen Ungerechtigkeiten im SGB XII positioniert der DV sich nicht. Bei aller berechtigten Schimpfe ist die Arbeitshilfe wichtig um die Fachdiskussion mitzubekommen. 
Zu finden hier: http://www.harald-thome.de/media/files/DV-17.06.09-Zuverdienstm-glichkeiten-SGB-XII.pdf


5. Im „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ – Seminar am 26./27. Aug. in Wuppertal sind noch ein paar Plätze frei
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Aus dem Ausschreibungstext: Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nicht Berücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten und Formalien die bei der Rücknahme zu beachten sind.

Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung, Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und Heizung, Sanktionen …

In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu prüfenden Fällen praktisch anzuwenden ist.    

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tages Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Mehr: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html


6. Seminar: Einführung ins Sozialverwaltungsrecht -  Sozialgesetzbuch I/X in der Anwendung auf das SGB II
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Spätestens alle, die meine Fortbildungen schon besucht haben, haben festgestellt wie relevant das SGB I und das SGB X für die tägliche Beratungsarbeit sind. Beide Gesetze sind übergeordnete Gesetze welche maßgeblich die behördliche Praxis und die Rechtsumsetzung bestimmen. Meistens werden die Regelungen des SGB I + SGB X nicht nur von den Leistungsträgern, sondern genauso von den Beratungseinrichtungen ignoriert. Daher möchte ich in dieser Fortbildung eine grundlegende Einführung ins SGB I + SGB X geben. Nähere Infos unter: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html (ganz unten)

7. Fortbildung: „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden“ von Frank Jäger in Erfurt und Wuppertal 
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Seminare meines Kollegen und Tacheles-Mitstreiters Frank Jäger (http://www.frank-jaeger.info) 

Die Fortbildung "Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden nach SGB II und SGB XII" wird im September zwei Mal angeboten. 

Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung. Das Tagesseminar für BeraterInnen und Rechtsanwender behandelt Prüfschritte, die sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen und vermittelt Lösungsstrategien, Energieschulden und Energiesperren abzuwenden. 

1. Seminar Energieforderungen am 04.09.09 in Erfurt (noch einige Plätze frei!)
Die Fortbildung "Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden..." findet am Freitag, den 04.09.09 in der 
Geschäftsstelle der Volkssolidarität Thüringen in Erfurt statt. 
Infos und Anmeldung unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/seminar-energieforderungen-am-04.09.09-in-erfurt 

2. Das Seminar Energieforderungen jetzt auf mehrfachen Wunsch am 28.09.09 auch in NRW (noch einige Plätze frei!).
Die Fortbildung findet am Montag 28.09.09 in Wuppertal in der „boerse“ statt. 
Infos und Anmeldung unter 
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/seminar-energieforderungen-am-28.09.09-in-1


8. Grundlagenseminar Sozialhilferecht - Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete von Frank Jäger in Wuppertal 
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Grundlagenseminar Sozialhilferecht - Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete 

In dem zweitägigen Seminar werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln Basiswissen und wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. 
Das Grundlagenseminar SGB XII findet im zweiten Halbjahr 2009 an folgenden Terminen in Wuppertal statt: 
* 31. August/ 1. September 2009 (noch einige Plätze frei) 
* 19./ 20. Oktober 2009 
* 23./ 24. November 2009 
Alle Infos und Anmeldung unter 
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-1

So, das war es wieder mal für heute. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de

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Harald Thomé