Betreff: Thomé Newsletter 10.01.2010
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Datum: Sun, 10 Jan 2010 15:32:26 +0100
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

zunächst möchte ich allen Newsletterleserinnen und –lesern ein schönes, neues und auch wehrhaftes Jahr wünschen. Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Sachstand Überprüfungsanträge 
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Es ist zu erwarten, dass es im Jan. oder Feb. zur Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen kommen wird. Dies begründet sich aus § 30 Abs. 1 BVerfGG und aber auch daraus, dass Herr Papier in Rente gehen wird. 
Betroffene sollten daher mit Nachdruck nochmal darauf verwiesen werden, dass sie vorsorglich Überprüfungsanträge stellen sollen. Ich möchte nochmals betonen: dies betrifft Bezieher von Leistungen nach SGB II- / SGB XII- und AsylbLG. Die Stellung des Überprüfungsantrags ist bis einen Tag vor der BVerfG – Urteils –Verkündung möglich. 

Die BA und das BMAS reagieren nun ziemlich unsauber auf die Überprüfungsanträge: so wird falsch behauptet, es ginge beim BVerfG nur um Kinderregelleistungen oder man müsse präzise die jeweiligen Bescheide benennen, die zu überprüfen seien.

Was BA/BMAS hier mit Millionen von Leistungsbeziehern abzieht geht schon in die Richtung des vorsätzlichen Rechtsbruchs. Es ist üblich, dass offene Rechtsfragen bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt oder Bescheide für vorläufig erklärt werden (s. z.B. § 40 Abs. 1 Nr. 1a SGB II i.V. m. 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Im vorliegenden Fall ist das Verfahren der BA aber so, dass sogar Sonderkapazitäten mobilisiert werden (es sollen sogar befristet Stellen zur Ablehnung von Überprüfungsanträgen eingerichtet worden seien) um die Ü-Anträge zeitnah abzulehnen.  

Dazu wird es aber bald auf der Tachelesseite nochmals eine Veröffentlichung geben. Infos und Musterüberprüfungsanträge gibt es hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Weisung der BA zu den Ablehnungen hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Ueberpruefungsantraege.html 

2. Weisung der BA zur „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“
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Mit dieser Weisung wird die Geschäftspolitik der BA in der Widerspruchs- und Klagebearbeitung klargestellt. Es wird u.a. angewiesen, sog. Stattgaben in Widerspruchsverfahren bis Sommer 2010 von derzeit ca. 60 % auf 30 % zu senken. Es wird zwar nicht mehr ausgeführt, wie dieses Ziel umgesetzt werden soll, aber es lässt sich nur umsetzen durch die bisherige Praxis: „Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen“, so die BA mit vorheriger Weisung vom 29.9.2008 (http://www.harald-thome.de/media/files/E-Mail_Info_29_9_08_zu_WS.pdf). Veröffentlichung dazu: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RuecknahmeWiderspruch.aspx
Mit den neuen Maßgaben für das Jahr 2010 wird deutlich gemacht, dass an der bisherigen rechtswidrigen Praxis nichts geändert werden soll. Die dortigen „Erfolgsquoten“ sollen zu Lasten der Betroffenen durchgezogen werden. Die Weisung ist hier zu finden:  http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Leistungsgewaehrung.html

3. Geplante Änderungen im SGB II
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Herr Rüttgers hat klargestellt, dass es zu einer „Generalrevision“ einschließlich Namenänderung im SGB II kommen wird. Er hat auch klargestellt, dass dies nach den NRW Wahlen im Mai 2010 erfolgen wird. 
Hier wird von der neuen Regierung nichts Positives zu erwarten sein. Die Leistungsbezieher begünstigenden Regelungen kommen vor der Wahl (wie Erhöhung des Vermögens mit Verwertungsausschluss auf 750 EUR) Nach den Wahlen wird neoliberale Politik in Reinform hochkommen, mit Bundestags- und Bundesratsmehrheit kann die Regierung sich das dann erlauben. 
Hier wird es Zeit, auf den verschieden Ebenen Widerspruch und Protest entgegenzusetzen. Eine Ebene davon ist auch, dass die Betroffenen sich dringend mehr rühren müssen, so sollten z.B. bundesweit Zahltage eingerichtet werden. Die Sozial- und Wohlfahrtsverbände müssen aktiver werden und parteiischer. Druck jedweder Art muss auf der Straße, in Wahlkampfveranstaltungen, bei Abgeordneten ausgeübt werden. Das was diese Regierungskoalition an demokratischen und sozialen Rechten zurückdrehen wird, wird bis auf weiteres nicht mehr korrigierbar sein. Hier ist Widerspruch und Protest ziemlich nötig. 

4. Seminar: „Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien" am 25. Jan. in Wuppertal
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Bei dieser eintägigen Fortbildung sind noch einige Plätze frei und ich möchte mal explizit darauf verweisen. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html

5. Seminar: "Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung" am 08. Feb. in Wuppertal
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Auch bei dieser eintägigen Fortbildung sind noch einige Plätze frei und ich möchte mal explizit darauf verweisen. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html 

6. Nächste SGB II – Grundlagenseminare: in Nürnberg, Hamburg, Leipzig und Wuppertal 
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Dann möchte ich auf die nächsten Grundlagenseminare für 2010 aufmerksam machen, diese finden statt am 02./03. Feb. in Nürnberg, am 09./10. Feb. in Hamburg und am 15./16. Feb. in Leipzig, sowie am 22./23. März und 19./20. April in Wuppertal. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 

7. Vertiefungsseminar: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis in Hamburg, Wuppertal und Nürnberg
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ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis am 03./04. März in Hamburg, 24./25. März in Wuppertal und am 09./10. Juni in Nürnberg 

Beschreibungstext: In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010, geplante Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. 

Näheres: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html 

8. Vertiefungsseminar: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II in Wuppertal, Hamburg und Leipzig 
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Diese Fortbildung biete ich am 24./25. März Wuppertal, am 12./13. April in Hamburg und am 03./04. Mai in Leipzig an. 
Näheres: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html

9. Anerkennungen meiner Fortbildungsnachweise durch die RAK’s
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Ich bitte alle Anwälte die meine Teilnahmebestätigungen für die Fachanwaltsfortbildungen vorgelegt haben und bei denen dies akzeptiert wurde mir das kurz per Mail, Fax oder sonstiges Schreiben kurz zu bestätigen.

10. Seminar „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden nach SGB II und SGB“ am 8. März in Wuppertal 
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Mein Kollege und Tacheles-Mitstreiter Frank Jäger bietet am 8. März die Fortbildung für Berater/innen der Sozialberatung, Schuldnerberatung und sachverwandter sozialer Dienste sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte werden rechtlichen Grundlagen und Fachkenntnisse aus der Praxis vermittelt. Seminarteilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, Energieforderungen zu prüfen und Ratsuchenden Möglichkeiten aufzeigen, Überschuldung und Energiesperren abzuwenden. Vorrangig geht es darum, einkommensschwache Haushalte auf bestehende Rechtsansprüche nach SGB II oder SGB XII hinzuweisen und diese durchzusetzen.

Alle Seminarinfos und Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/seminar-energieforderungen-am-08.03.10-in

11. SGB XII – Grundlagenseminar „Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete – Die Grundlagen des Sozialhilferechts“ am 22./23. März in Wuppertal
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Auch wieder bietet mein Kollege ein SGB XII – Grundlagenseminar an: mit der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII), Grundsicherung im Alter (viertes Kapitel SGB XII) und der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Alle Infos zu den Seminaren von Frank und Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2010

So, das war es für heute. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de

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Harald Thomé