Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Kindergelderhöhung im SGB II/SGB XII
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Die Konsequenzen der Kindergelderhöhung kommen jetzt in die öffentliche Diskussion. Nach der derzeitigen Rechtslage muss die Kindergelderhöhung zum Jahreswechsel als Änderung beim Einkommen berücksichtigt werden. Folglich müssen ergangene Bescheide aufgehoben, korrigiert und überzahlte Beträge zurückgefordert werden (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X). So ist die Rechtslage, die bei schätzungsweise 2,5 Mio. Hartz IV- Beziehern, die Kindergeld bekommen, angewandt werden muss. Rechtlich ist das nicht anzugreifen, einzig klarzustellen, dass der Überzahlungsbetrag aufgrund der Regelung des § 51 Abs. 2 SGB I nicht während des Leistungsbezugs, sondern erst nach Beendigung desselben geltend gemacht werden darf. Hier wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber kurzfristig eine Übergangsregelung in der ALG II-Vo schafft, die rückwirkend gilt.
2. Urteilsverkündung zu den Regelleistungen am 9. Feb. 2010
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Am 9.Feb. wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz IV- Regelleistungen verkünden. Siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html
Es ist daher dringend allen gegenwärtigen und vergangenen Leistungsbeziehern von SGB II / SGB XII und AsylbLG zu empfehlen, für den Fall der rückwirkenden Bescheidung durch das BVerfG, jetzt noch einen Überprüfungsantrag zu stellen. Nur dann werden ggf. rückwirkend Leistungen nachgezahlt. Zu der Problematik der Ablehnung von Überprüfungsanträgen wird dieser Tage noch ein Artikel auf der Tachelesseite veröffentlicht werden. Musterschreiben, Widersprüche und Klagen findet Ihr hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
3. BMAS knickt bei Warmwasser ein
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Jahrelang hat das BMAS eine von der BSG Entscheidung abweichende Rechtsansicht zur Höhe des Warmwasseranteils in der Regelleistung vertreten. Nachdem das BMAS eine Vielzahl von Gerichtsverfahren verloren hat, sind die dortigen Damen und Herren (nach ca. einem Jahr und Hunderten von verlorenen Gerichtsverfahren) zu der Auffassung gekommen, dass sie ihre Weisungslage vielleicht doch mal revidieren sollten, Aufsatz zum alten Stand: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Warmwasser.aspx , geänderte Weisungslage: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Brf-11.01.10-wegen-Warmwasser.pdf
4. Neue Fachanweisungen zum SGB II
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Die BA hat verschiedene neue Fachanweisungen rausgegeben und zwar zu folgenden Normen: § 6, 7, 8, 21, 30, 33, 63 SGB II. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
5. Solidarität gegen polizeiliche Repression gegen Dresdener Antifaschisten
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In Dresden wurden am 19.01. die Räumlichkeiten der Linkspartei und des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ von der Polizei durchsucht, Plakate und Computer beschlagnahmt. Vorwurf war: Der Aufruf zur Blockade des europaweit größten Neonazi-Aufmarschs am 13.02. in Dresden sei ein Aufruf zu Straftaten.
Mit der Razzia und dem Vorwurf sollen die Dresdener Antifagruppierungen kriminalisiert und eingeschüchtert werden.
Dazu biete ich ein/en Protestfax/-brief zum Download an, so dass mit der Übersendung bundesweit Druck auf die Dresdener Staatsanwaltschaft ausgelöst wird. Keine Kriminalisierung der Dresdener Antifaschisten! Jetzt erst recht! Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg! Das Protestfax gibt es hier zum Downloaden: http://www.harald-thome.de/media/files/Protestfax-wegen-Razzien-in-Dresden.doc Weitere Infos auf: www.dresden-nazifrei.de
6. Neue Mietobergrenzen NRW
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Die landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften zum VV-WoBindG wurden zum 01.01.2010 mit dem „Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ (WFNG NRW) geändert. Ebenso geändert wurde die Verwaltungsvorschrift zum Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoBindG – bisher nicht veröffentlicht) und die Wohnungsgrößen an die Standards anderer Länder angepasst. Somit gilt entsprechend der BSG – Rechtsprechung (BSG v. 07.11.06 - 7b AS 18/06 R, Rz19, BSG vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R) dass die jetzt gültigen landesrechtlichen angemessenen Wohnungsgrößen i. S. v. § 18 WFNG NRW für allein stehende Personen auf 50 qm und für einen zwei Personenhaushalt auf 65 qm erhöht wurden. Für jede weitere Person verbleibt es bei zusätzlichen 15 qm Wohnfläche. Ferner ist darin enthalten, das es eine Option auf Erhöhung wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse um 15 qm gibt. Dies kann beispielesweise vorliegen bei jungen Ehepaaren (wenn nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre), Blinden, Rollstuhl fahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern.
Das bedeutet das in NRW haben nun alle KdU – Richtlinien angepasst zu werden. Die Wuppertaler Sozialleistungsträger sagen dazu derzeit: „Da es sich im Falle der Leistungen nach dem SGB II um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt, warten wir derzeit auf entsprechende Hinweise des MAGS NRW“ und kündigen an dann die Richtlinie zu ändern. In machen ARGEn z.B. Düsseldorf oder Hagen wurde schon angepasst.
Die neuen vorläufigen WFNG sind hier zu finden: http://www.bfw-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfw_landesverbaende/LFW_NRW/Dokumente/Neu/WFNG-Beschluss.pdf
7. SGB II – Grundlagenseminar am 08./09. März in Dresden und 17./18 März in Frankfurt
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Ich möchte gesondert auf zwei Fortbildungen hinweisen, die ich sehr kurzfristig organisieren konnte. So biete ich am 08./09. März in Dresden und am 17./18 März in Frankfurt jeweils ein SGB II – Grundlagenseminar an, bei denen noch einige Plätze frei sind, weshalb ich gesondert darauf aufmerksam machen möchte. Hintergrund, Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Fortbildung "Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung" am 08. Feb. in Wuppertal
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Auch bei dieser Fortbildung sind noch einige Plätze frei, weshalb ich gesondert darauf aufmerksam machen möchte. Hintergrund, Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
9. Weitere Fortbildungen
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von mir zu verschiedenen Themen und an verschieden Orten sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/index.html
10. Tacheles Mitstreiterin eröffnet Schreibservice
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Unsere Mitstreiterin Anna Salmen hat sich jetzt mit einem Schreibservice selbstständig gemacht und versteht etwas von ihrem Fach. Sie bietet an per Mail übersandte Diktate ruckzuck in Text umzuwandeln und Büroservice jedweder Art durchzuführen. Da sie bei uns in der Beratung tätig ist und jetzt schon für mehrere Anwaltskanzleien tätig ist, sind ihr die Erfordernisse juristischer Schreiben vertraut.
Ihre Dienstleistungen sind somit für Interessenten meines Newsletters in ganz Deutschland nutzbar und würde so funktionieren, dass ihr ihr die Diktate per Mail übersendet und sie diese in Texte umwandelt und zurücksendet.
Dabei bietet sie in dringenden Fällen Express-Aufträge und Wochenend-Service an. Also ist die Sekretärin krank, muss der Schriftsatz schnell raus, dann: www.diktat-und-buero.de
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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gekündigt werden.
Harald Thomé