Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung
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Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Randziffer 219.
Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.
Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.
Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.
Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.
Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.
Nun möchte ich den Newsletter nutzen um noch auf Seminare aufmerksam zu machen:
2. SGB II – Grundlagenseminare am 26./27. April in Hamburg
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Kurzfristig kann ich nun noch am 26./27. April in Hamburg meinen SGB II- Seminar Klassiker "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" anbieten. Das Grundlagenseminar biete ich auch noch am 05./06. Mai in Berlin und am 17./18. Mai in Wuppertal an. An beiden Fortbildungen sind ebenfalls noch Plätze frei.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
3. Nächstes „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ – Seminar am 24./25. März in Wuppertal und am 12./13. April in Hamburg
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Bei beiden Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige Fortbildung die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden:
Beide Seminare halte ich für extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
4. SGB XII – Seminar am 22./23.03
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Mein Kollege Frank Jäger gibt am 22./23.03, ein SGB XII – Grundlagenseminar in Wuppertal. Dort wird ein grundlegender Überblick über das SGB XII und alle damit verbundenen Feinheiten, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Einkommensgrenzen, Heranziehung Unterhaltspflichtiger …. gegeben. Das ist das Seminar für alle die sich systematisch und grundlegend mit den SGB XII vertraut machen wollen. Beschreibung, Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2010
5. Fortbildung: „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden“ am 19. April in Wuppertal
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Der Kollege bietet ein weiteres Seminar zur Energieschulden an: „Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung. Das Tagesseminar für BeraterInnen und
Rechtsanwender behandelt Prüfschritte, die sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen und vermittelt Lösungsstrategien, Energieschulden und Energiesperren abzuwenden“.
Weitere Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/seminar-energieforderungen-am-19.-april-2010-in-1
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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gekündigt werden.
Harald Thomé