Betreff: Thomé Newsletter 04.04.2010
Von: <newsletter@harald-thome.de>
Datum: Sun, 4 Apr 2010 08:06:41 +0200
An: <info@demos.owlgegensozialabbau.de>

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute mal wieder ein Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Angemessene KdU in NRW / Fachstellungnahme vom Mieterverein  
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Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW erlässt eine offensichtlich rechtswidrige Weisung zur Senkung der KdU’s in NRW. Die Angemessenheitsgrenze soll von 50 auf 47 qm gedrückt werden. Warum die Weisung rechtswidrig ist und der BSG und LSG-NRW Rechtsprechung widerspricht, hat Rechtsanwalt Holger Gautzsch, vom Mieterverein Dortmund, in einer Veröffentlichung dargelegt. Der Kampf um die rechtmäßigen KdU in NRW ist damit eröffnet ….  Die Materialen sind hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/KDU_NRW.aspx 


2. Arbeitshilfe: „Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“ 
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Die KOS – eine der 112 Erstunterzeichner/innen des Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium – hat zusammen mit anderen eine Arbeitshilfe herausgegeben, die zahlreiche Tipps und Anregungen zu der Frage "Wie auf kommunaler Ebene die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium voran gebracht werden kann" enthält.
Die Arbeitshilfe basiert auf den Ergebnissen der AG „Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“, die im Rahmen der Tagung „Gemeinsam Stärke entwickeln!“ durchgeführt wurde. Die Arbeitshilfe ist allen zu empfehlen, die die Forderung nach einem Aussetzen des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen als sinnvoll erachten oder diese Forderung bereits tatkräftig unterstützen – sei es durch Unterschriftensammlungen und Aktionen zum Thema, durch Gespräche mit Verantwortlichen vor Ort oder durch kommunalpolitische Entscheidungen. Die Arbeitshilfe ist hier zu finden: 
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/arbeitshilfe_santionsmoratorium.pdf 


3. Stadt Lübeck unterstützt den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium 
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Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Lübecker Sozialausschuss unterstützt nun auch die SPD-CDU-regierte Hansestadt Lübeck die Forderung nach Aussetzung des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen. Die Lübecker Bürgerschaft hatte den Antrag zusammen mit dem AUFRUF-Text abschließend an den Sozialausschuss verwiesen. Dieser hat am 03.11.2009 mehrheitliche den Antrag angenommen. 
Protokoll der Ausschusssitzung: http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/aus_luebeck_ausschuss_07anie091103.pdf 

Einen dahingehenden Musterantrag zur Unterstützung des Sanktionsmoratoriums findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Mustertext-Unterst-tzung-Sanktionsmoratorium.pdf )

Eine sehr empfehlenswerte und aufgreifungsfähige Praxis. 


4. Kinderkleidung nicht atypisch und fällt nicht unter Härtefallklausel
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Das BSG hat (leider) in einem Urteil vom 23.März 2010  (Aktz.: B 14 AS 81/08 R) entschieden, dass Kinderkleidung zwar ein regelmäßiger Bedarf, der aber mit der Regelleistung abzudecken sei und deshalb kein zusätzlicher Anspruch aus der vom BVerfG entwickelten Härtefallregelung existiert. 
Inhaltlich ist dies eine fatale Entscheidung, da damit und mit der nachfolgenden Entscheidung des BVerfG zunehmend die Lücken zubetoniert werden, mit denen höhere Leistungen geltend gemacht werden könnten. 
Terminbericht des BSG dazu: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11425


5. BVerfG: Härteklausel wirkt nicht für Zeiträume vor dem 09.02.2010
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Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom 24.März 2010 klargestellt, dass die Härtefallregelung nicht für Zeiten vor der Entscheidung der 1. Kammer am 09.02.2010 gelte. Dies wurde damit begründet, dass es an einer einfach gesetzlichen Grundlage mangele, dass diese erst ab dem 9.2 geschaffen wurde und das BVerfG explizit eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen habe. Somit hat das BVerfG eine dahingehende Entscheidung des BSG vom 18.02.2010 indirekt korrigiert. Hier nun zur BVerfG – Entscheidung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100324_1bvr039509.html

Rechtliche (Kurz-) Bewertung: Mit dieser Entscheidung ist nun endgültig klar, dass auch über Überprüfungsanträge rückwirkend nichts mehr zu erhalten ist. Jetzt können endgültig alle Überprüfungsanträge als erledigt erklärt werden, denn das BVerfG hat damit wiederholt gesagt: rückwirkend gibt es nichts. 
Eine minimale Lücke hat es aber gelassen. So hat das BVerfG in seiner aktuellen Entscheidung klargestellt, "Ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 73 SGB XII war offensichtlich nicht Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens, da eine Beiladung des Sozialhilfeträgers unterblieben ist, das Bundessozialgericht dies nicht als Verfahrensfehler beanstandet hat und die Beschwerdeführer insoweit keinen Verfassungsverstoß geltend machen." (Rz 7)
Damit stellt das BVerfG klar, dass für Härtefälle für Zeiten vor der BVerfG-Entscheidung vom 07.02.2010 weiterhin das Sozialamt über § 73 SGB XII zuständig ist. Insofern die Kenntnis der Notlage (im Sinne von § 18 Abs. 1 SGB XII) bei einem Leistungsträger (§ 16 Abs. 2 SGB I) vorlag, dies kann auch eine ARGE sein, kann bis zu vier Jahre rückwirkend (§ 45 Abs. 1 SGB I) nun ein Anspruch beim jetzt zuständigen Sozialamt geltend gemacht werden. Hatte kein Leistungsträger zumindest anfängliche Kenntnis, ist ein rückwirkender Anspruch nun endgültig gelaufen. 


6. Stand der Gesetzesänderungen SGB II
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Auf der Seite der LAG-Arbeit Hessen gibt es den aktueller Stand (20.03.2010) der Arbeit der Interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur SGB-II-Organisationsreform, diese ist hier zu finden: http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/Anlage_2_Regelungstexte_SGBII.PDF


7. Nächstes „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ – Seminar am 19./20. Mai in Wuppertal 
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Bei beiden Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige Fortbildung die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden: 
Beide Seminare halte ich für extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen. 
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html


8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II - "Komplettüber- und durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“ 
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Die nächsten Grundlagenseminare biete ich an folgenden Orten und Zeiten an: am 19./20. April in Wuppertal, 07./08. Juni in Frankfurt, 19./20. Juli in Dresden und am 2./03. August wiederum in Wuppertal. 
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


9. Fortbildung: „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis“ 
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Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: am 09./10. Juni in Nürnberg und am  26./27. Juli in Stuttgart.
 
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html


10. Fortbildung: „Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien“  
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Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: am  04. Juni in Wuppertal, 11. Juni in Nürnberg und am 21. Juli in Dresden

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben. 

Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html


11. Fortbildung: „Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger“ 
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Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: 06.08. in Erfurt, 31.08. in Hamburg, 21.09. in Nürnberg und am 06.10. in Wuppertal.  
Bei dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.

Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html


12. Fortbildung: „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden“ am 19.04. in Wuppertal 
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Mein Kollege, Frank Jäger, bietet ein weiteres Seminar zu Energieschulden an: „Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung. Das Tagesseminar für BeraterInnen und 
Rechtsanwender behandelt Prüfschritte, die sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen und vermittelt Lösungsstrategien, Energieschulden und Energiesperren abzuwenden“. 

Weitere Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/seminar-energieforderungen-am-19.-april-2010-in-1

So, das war es für heute. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de

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Harald Thomé